Wie wir Menschen brauchen auch die Wildtiere Erholungsphasen, um bei guter Gesundheit zu bleiben. Wichtig ist daher, dass sie in ihrem natürlichen Lebensraum ungestörte Gebiete finden, besonders im Winter, wenn die Bedingungen schwierig sind und die Tiere Energie sparen müssen. Wildtiere können sich nur dann an die Anwesenheit des Menschen gewöhnen, wenn sie seine Bewegungen voraussehen können, wie beispielsweise auf einem markierten oder gut bekannten Weg.
Im Rahmen von besonderen Regulierungsbedingungen kann die Jagd bestimmter Arten, wie Wildschwein und Reh, in gewissen Ruhezonen bewilligt werden.
Freizeitaktivitäten und Wildtiere
Freizeitaktivitäten und Sport in freier Natur liegen im Trend. Mehr und mehr Leute praktizieren Wandern, Mountainbiking, Skitouren oder Schneeschuhwandern. All diese Aktivitäten finden im Lebensraum von Wildtieren wie Rothirsch, Gämse, Steinbock oder Birkhuhn statt. Diese haben ganz besonders im Winter ihre Ruhe nötig, da sie wegen der Kälte und des Nahrungsmangels Energie sparen müssen. Wird ein Tier gestört und muss es fliehen, zehrt dies an seinen Kräften – im Schnee noch viel stärker. Diesen Energieverlust müssen die Tiere mit mehr Nahrung kompensieren; da diese nur spärlich vorhanden ist, laufen sie Gefahr, an Hunger und Erschöpfung zu sterben. Auch der Wald kann indirekt unter den menschlichen Störungen leiden. Wildlebende Huftiere, die oft gestört werden, haben die Tendenz, junge Bäume abzunagen, was den natürlichen Verjüngungsprozess des Waldes beeinträchtigt.
Die Wildruhezone La Berra ist die erste ihrer Art im Kanton Freiburg und existiert seit 2013. Es gibt weitere Wildruhezonen andernorts in der Schweiz, allen voran in der Deutschschweiz.
Gesetzesvorschriften
- Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus der Ruhezone herausgelockt werden.
- Hunde sind vom 1. Dezember bis 30. Juni obligatorisch an der Leine zu führen.
- Die Ruhezone kann auf den bewilligten Wegen nur vom 1. Dezember bis 30. Juni begangen werden.
- Die Durchführung sportlicher Anlässe und sonstiger gesellschaftlicher Veranstaltungen bedarf einer kantonalen Bewilligung des Amts für Wald und Natur.
Verhaltensempfehlungen
- Nur die Wanderwege benutzen.
- Den markierten Wegen folgen und den Wald nicht in alle Richtungen begehen.
- Der Winter ist für die Fauna eine schwierige Jahreszeit. Die markierten Wege für Tourenski oder Schneeschuhwanderungen nicht verlassen.
- Tiere nicht erschrecken. Tiere von Weitem und mit Respekt beobachten. Besondere Rücksichtnahme morgens sowie abends, wenn die Tiere aktiv sind.
- Lärm vermeiden.
- Keine Abfälle in der Natur belassen; Lebensgefahr für die Tiere.
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Adrian Aebischer
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 67
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