Kanton |
Samstag 19. Februar 2000, Kanton «Staat und Bürgern dienen»
Freiburger SVP zur Aufgabe der neuen Staatsverfassung
Die SVP des Kantons Freiburg und ihre Kandidaten für den Verfassungsrat wollen «klare politische Überzeugungen und konstruktive Ideen in den Verfassungsrat einbringen». An einer Versammlung hat die Partei ihre Grundsätze für die Arbeit im künftigen Verfassungsrat bekanntgegeben.
Die SVP des Kantons Freiburg zieht mit 66 Kandidaten, davon 19 Frauen, in den Wahlkampf um den Verfassungsrat. Rund ein Drittel von ihnen hat sich an einer öffentlichen Parteiversammlung am Donnerstag Abend in Neyruz vorgestellt. Die Parteileitung hat ihnen gleichzeitig die Haltung der Partei bekanntgegeben, die sie im künftigen Verfassungsrecht einzunehmen gedenkt. Bei der gegenseitigen Vorstellung der Kandidaten wurde hervorgehoben, dass die Wahllisten der SVP keine im Amte stehenden Grossräte enthalten. Somit werde die SVP «mit frischen und unbelasteten Kräften an der neuen Verfassung mitarbeiten können», wie es das Volk bei der letztjährigen Abstimmung auch gewollt habe.
«Für eine liberale und
bürgerliche Verfassung»
Nach Meinung der SVP muss ein Organ (Verfassungsrat), das die Charta ausarbeitet, welche die künftige Gesetzgebung in unserem Kanton bestimmen wird, «die verschiedenen Strömungen des Kantons beinhalten». In Anspielung an die Zusammensetzung der Wahllisten der anderen Parteien und der eigenen wird in einem Grundsatzpapier hervorgehoben, dass es nicht angehe, «dass die zukünftige Verfassung des Kantons Freiburg grösstenteils von Juristen, Beamten und Lehrern bestimmt wird».
Das Hauptanliegen der SVP besteht darin, für eine liberale Verfassung einzustehen, welche dem Staat und dem Bürger dient. Die SVP will vor allem nicht zulassen, «dass der Mittelstand, tragende Säule unserer Gesellschaft, durch überrissene Sozialforderungen ausgeblutet wird».
Schwerpunkte und Beispiele
Im Grundsatzpapier erwähnt die SVP vier Bereiche, wie der Einsatz konkret aussehen wird. Es wird festgestellt, dass die neue Verfassung, die der in drei Wochen zu wählende Verfassungsrat ausarbeiten wird, die öffentlichen Aufgaben und somit die Steuern von morgen bestimmen wird. Dabei solle sich der Staat auf seine ursprünglichen Aufgaben besinnen.
Die neue Verfassung werde auch die sozialen Rechte festlegen und daraus folgernd unsere Soziallasten von morgen bestimmen. Deshalb müsse der Staat seine Sozialpolitik nach seinen finanziellen Mitteln und nicht nach dem Wünschbaren ausrichten.
Im wirtschaftlichen Umfeld müsse der Staat ein attraktives Steuersystem und Rahmenbedingungen bieten, welche der Eigeninitiative genügend freien Raum lassen. Da die neue Verfassung zudem das Familienleben beeinflusse, müsse der Staat «mit geeigneten Massnahmen die Gründung und den Erhalt der Familie fördern und die Familie auch als Gemeinschaft von Erwachsenen und Kindern unterstützen.» wb
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