Kanton |
Mittwoch 17. Mai 2000, Kanton Staatsrat lehnt Beschwerden ab
Teil der Beschwerde wird an den Verfassungsrat weitergeleitet
Das Fehlen einer offiziellen Wahlanleitung bei den Verfassungsratswahlen stellt für den Staatsrat keinen Grund dar, diese Wahlen zu wiederholen. Er hat deshalb entsprechende Beschwerden abgelehnt. Was das Quorum betrifft, so hat er die Beschwerde an den Verfassungsrat weitergeleitet.
Gleich mehrere Personen haben beim Staatsrat gegen das Ergebnis der Verfassungsratswahlen Beschwerde eingereicht und die Annullierung der Wahl verlangt, weil eine offizielle Wahlanleitung fehlte und dadurch das Recht auf freie Meinungsbildung und Willensäusserung beeinträchtigt worden sei. Beschwerdeführerin Maria Theresia Zurron-Krummenacher bedauert dies umso mehr, als es sich um eine historische Wahl gehandelt habe. Sie vermutet, dass dies zu mehr Enthaltungen, leeren Wahlzetteln resp. ungültigen Stimmabgaben geführt habe. Aber auch Doris Libig, Heitenried, und Carole Bersier, Vuadens, haben in ihren Beschwerden in diese Richtung argumentiert. Kein Verstoss gegen
kantonales Gesetz
Der Staatsrat weist darauf hin, dass er laut Gesetz dem Stimmvolk nur bei kantonalen Abstimmungen Erläuterungen abgeben muss. «Bei kantonalen und Gemeindewahlen wird lediglich ein leerer Wahlzettel, gegebenenfalls die von den politischen Parteien oder Wählergruppierungen vorgedruckten Wahllisten und ein Stimmcouvert verlangt», erklärt der Staatsrat.
Zudem führt er aus, dass die kantonale Behörde weitergegangen sei als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. So erinnert er an die Pressemittelung vom 22. Februar mit einigen Empfehlungen über das Vorgehen bei den Verfassungsratswahlen. Ausserdem sei im Sensebezirk eine «Allgemeine Wahlanleitung» der Parteien mit dem Wahlmaterial verteilt worden. «Sie erhob zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit, doch war es eine sachlich abgefasste Anleitung», stellt der Staatsrat fest.
«Der Wähler kennt
das Proporzsystem gut»
Der Staatsrat macht auch darauf aufmerksam, dass der Verfassungsrat wie der Grosse Rat nach dem Proporzsystem gewählt werde und dass die Freiburger Wählerschaft dieses System gut kenne. Zudem sei es ihr von den Nationalratswahlen her vertraut, mit dem einzigen Unterschied, dass das Kumulieren bei Freiburger Wahlen nicht erlaubt sei. «Die Beschwerdeführer zeigen nicht schlüssig auf, dass das Fehlen einer offiziellen Wahlanleitung zu mehr Enthaltungen, leeren oder ungültigen Wahlzetteln geführt hat. Selbst wenn die Wählerinnen und Wähler unzureichend informiert worden wären, ist nicht einsichtig, wie das Ergebnis hätte verfälscht werden können. Wenn ein Stimmbürger beispielsweise irrtümlich annimmt, dass er einen Namen doppelt aufführen kann, hat dies einzig und allein zur Folge, dass die Wiederholung gestrichen wird und die so frei gewordene Zeile zur Zusatzstimme wird», begründet der Staatsrat weiter, weshalb er die Beschwerden abgelehnt hat.
Maria Theresia Zurron ihrerseits hätte aber erwartet, dass der Staatsrat die Wahlen annulliert, wie sie gegenüber den FN erklärt. Nach ihren Worten liefert er kein sachliches Argument, die Wahlen nicht für ungültig zu erklären. «Ich habe den Staatsrat schon im Jahre 1995 aufgefordert, kurze Wahlanleitungen zu liefern. Der Staatsrat hat eine Informationspflicht», betont sie. Sie wird im Übrigen später mitteilen, ob sie die Beschwerde ans Bundesgericht weiterzieht.
Einige Beschwerden betrafen das hohe Quorum von 7,5 Prozent, das die Wahlen ebenfalls verfälscht haben soll. Diese Beschwerden hat der Staatsrat an den Verfassungsrat weitergeleitet. Eine Validierungskommission wird sich dieser Beschwerden annehmen und dem Verfassungsrat am Eröffnungstag (30. Mai) Bericht erstatten. az
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