Agglomeration

Mittwoch 31. Mai 2000, Agglomeration


Vereidigung im Herbst an der Uni
Noch kein Auftrag für einen Vorentwurf der Staatsverfassung
Der Verfassungsrat wird an seiner nächsten Versammlung vom 27. September die Geschäftsordnung beraten. Nach deren Annahme kann er dann seine Organe definitiv wählen. An einem zweiten, noch zu bestimmenden Tag wird dann die feierliche Einsetzungsfeier in der Aula der Universität stattfinden.

Grossen Raum in der gestrigen Diskussion des Verfassungsrates nahm die Frage ein, in welcher Form eine offizielle Einsetzungsfeier dieses Organs stattfinden und wo diese stattfinden soll. Das Büro hatte vorgesehen, die konstituierende Sitzung und die Vereidigung am gleichen Tage durchzuführen. Alt Staatsrat und Ständerat Pierre Aeby machte darauf aufmerksam, dass dies kaum realistisch sei. Auf seine Anregung hin beschloss das Plenum mit klarem Mehr, beides zeitlich zu trennen.
«Neutraler Ort» für Vereidigung
Das Büro hatte vorgeschlagen, trotz Nachteilen die Vereidigung wie die ordentlichen Beratungen im Grossratssaal durchzuführen. Im Gespräch war auch die Kathedrale. Doch hatte die SP bereits im Vorfeld verlangt, dass ein (konfessionell) neutraler Ort gewählt werde. Im Namen der SP-Fraktion schlug Michelle Chassot vor, als Zeichen der Öffnung diese Feier ausserhalb der Kantonshauptstadt, nämlich im Salle de la Prillaz in Estavayer-le-Lac, durchzuführen. Peter Bachmann (fdp, Murten) schlug die Aula der Universität vor, welche viele Vorteile aufweise, insbesondere auch gross genug sei. Olivier Suter ( Offene Liste, Saane-Land) regte an, die Einsetzungsfeier zu einem eigentlichen Volksfest zu machen, an dem auch die Bevölkerung beteiligt wird, und zwar nicht nur als Zuschauer. Das Büro solle den Rahmen und den Ort festlegen.
In einem Ausscheidungsverfahren wurde hierauf beschlossen, die Aula der Universität als Ort für die Vereidigung zu wählen. Das Büro wird das Datum und das Programm bestimmen. Dieses ist im Weiteren beauftragt worden, die Verfahrensregeln für die nächste, konstituierende Sitzung festzulegen. Die vom Staatsrat auf seinen Antrag hin festgesetzten Verfahren für die gestrige Sitzung sind nämlich nicht mehr in allen Punkten aktuell und müssen angepasst werden.
Welche Grundlagen für das weitere Vorgehen?
Zum Schluss der über fünf Stunden dauernden Sitzung machte alt Staatsrat Félicien Morel im Namen der Fraktion «Öffnung» noch einen überraschenden Vorschlag. Die Projektoberleitung «Totalrevision Staatsverfassung» sollte auf der Grundlage der vier veröffentlichten Ideenhefte beauftragt werden, bis im Herbst einen ersten Vorentwurf einer neuen Verfassung auszuarbeiten. Dies solle es dem Verfassungsrat ermöglichen, die Arbeit nach der Konstituierung sofort aufzunehmen, ohne sich für irgend etwas zu verpflichten.
Staatsrat Corminboeuf gab zu bedenken, dass bis Ende September noch die Synthese der Ideenhefte erstellt werden müsse. Ein allererster Entwurf könne frühestens Ende Jahr vorgelegt werden. Im Namen der FDP lehnte Denis Boivin den Vorschlag Morel ab. Die Fraktionen hätten keine Möglichkeit gehabt, darüber zu beraten. Er regte vielmehr an, den Mitgliedern der verfassungsgebenden Behörde bald weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Diese sollten unter anderem Aufschluss darüber geben, welche Themen grundsätzlich zu behandeln sind, welche und wie viele Kommissionen dies tun könnten, welche Zusammenarbeitsmöglichkeiten mit der Regierung und der Verwaltung oder anderen Stellen denkbar wären. Auf dieser Grundlage könnten dann die Kommissionen mit der Arbeit unverzüglich beginnen, auch wenn noch kein ausgearbeiteter Vorentwurf vorliegt. In diesem Sinne wurde auf den Vorschlag Morel nicht eingetreten.
Beschwerden abgelehnt
Zu Beginn der Sitzung hatte der Verfassungsrat die Wahlen vom 12. März zu validieren. Eine eigens dafür eingesetzte Kommission unter der Leitung von Claude Schorderet (cvp, Stadt) hatte einen entsprechenden Bericht auf der Grundlage einer Botschaft des Staatsrates ausgearbeitet. Die Wahlen wurden dann nach Wahlkreisen ohne Gegenstimme für gültig erklärt.
Vorher musste noch über die sechs Beschwerden befunden werden, welche gegen die Gültigkeit der Wahlen eingereicht worden waren. Fünf dieser Beschwerden hatten das Quorum, das in Anlehnung an die Grossratswahlen auch für die Verfassungsratswahl zur Anwendung kam, als verfassungswidrig kritisiert. Auf Vorschlag der Validierungskommission wurden die Beschwerden diskussionslos und ohne Gegenstimme abgelehnt. wb

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