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Dienstag 19. September 2000, Kanton Damit der Verfassungsrat funktioniert
Der Entwurf für die Geschäftsordnung liegt vor
Der Einbezug der Bevölkerung und die Zweisprachigkeit sind wesentliche Elemente in der Geschäftsordnung des Verfassungsrates: Zu den 74 Artikeln des Entwurfs hat der Verfassungsrat am 27. September Stellung zu nehmen.
Im 25-seitigen Reglement, das die Kommission am Montag den Medien vorgestellt hat, ist die Beziehung zur Bevölkerung im Artikel 71 definiert. Darin heisst es ausdrücklich, dass der Verfassungsrat die Bevölkerung in seine Arbeit miteinbeziehen will. Ein Artikel, der im Entwurf ein wesentliches Element darstellt und in Absatz drei auf die regelmässige Information hinweist: «Der Verfassungsrat informiert die Bevölkerung regelmässig über den Gang der Arbeiten.» Wie das aber zu geschehen hat, ist zurzeit noch ungewiss. Es wird die Aufgabe des Rates sein, ein Informationskonzept auszuarbeiten. Aktive Teilnahme
Die Bevölkerung hatte jedoch bereits im Vorfeld die Möglichkeit, aktiv mitzuarbeiten: Ideenhefte, denen ein Fragebogen beigelegt ist, liegen seit längerer Zeit öffentlich auf. Neben der Beantwortung von Fragen können die interessierten Personen auch Vorschläge machen. Voraussichtlich sollte bis Ende September eine Zusammenfassung der Antworten und Anregungen vorliegen.
Mit der Zweisprachigkeit will der Verfassungsrat Ernst machen. Der Rat tritt nämlich mit einem Novum auf. Im Rathaussaal wird es Simultanübersetzungen geben:» Etwas, was der Grosse Rat noch nicht kennt», erklärte voller Stolz, Verfassungsrat Philippe Wandeler gestern an der Medienorientierung. Als Mitglied der Kommission, die mit der Ausarbeitung des Reglementes beauftragt war, wies der ehemalige Grossrat ebenfalls auf die offenen Machtverhältnisse hin: «Es ist wichtig, dass in den Kommissionen alle politischen Gruppierungen vertreten sind.» Voraussichtlich sollten mindestens sieben Kommissionen eingesetzt werden. Kommissionen, die sich mit unterschiedlichen Themen befassen. Ob die Beratungen der Kommissionen - die Tagungen des Verfassungsrates sind es - öffentlich sein werden, wird der Rat entscheiden. Im Reglement jedenfalls liegt diesbezüglich ein Minderheitsantrag vor.
Damit der Rat handeln kann
Die Geschäftsordnung regelt die Organisation und die Arbeitsweise des Verfassungsrates. Im Reglement ist aber auch die Beziehung des Rates zur Behörde und zur Bevölkerung festgelegt, betonte Nicolas Grand, Verfassungsrat und Präsident der 15-köpfigen Kommission. Nebst des Aspektes «Information» beleuchtete Grand etwas ausführlicher die Arbeit des Büros des Verfassungsrates.
Dieses besteht laut Entwurf aus einer Präsidentin oder aus einem
Präsidenten sowie eines Ersten
und Zweiten Vizepräsidiums und sechs weiteren Mitgliedern. Das Präsidium sollte jedes Jahr neu besetzt werden.
Vereidigung am 4. Oktober
Der Verfassungsrat des Kantons Freiburg zählt 130 Mitglieder. Davon sind 37 deutschsprachig. Am 27. September tagt der Verfassungsrat zum zweiten Mal (erste Sitzung: 30. Mai). Nebst der Verabschiedung der Geschäftsordnung steht auch die Wahl des Präsidiums auf der Traktandenliste. Zurzeit wird der Verfassungsrat vom provisorischen Präsidenten Bernhard Garnier geleitet. Die Sitzungen finden im Grossratssaal des Freiburger Rathauses statt.
Die Mitglieder des Verfassungsrates werden am Mittwoch, den 4. Oktober, in der Aula der Universität Freiburg vereidigt werden.
SVP: Austritt
Die SVP des Sensebezirks hat ein neues Verfassungsratsmitglied. Gaston Waeber aus Tafers tritt die Nachfolge von Beat Fasel aus Plaffeien an. Fasel gibt für seinen Rücktritt berufliche und familiäre Gründe an. Gemäss Hans Schnell, Präsident der SVP Sense, haben fünf der nachrückenden Mitglieder das Mandat ausgeschlagen, so dass mit Gaston Waeber das sechste Mitglied auf der Liste zum Zuge kam. Im Verfassungsrat des Kantons Freiburg ist die SVP Sense mit drei Mitgliedern vertreten. il
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