Kanton |
Donnerstag 5. Oktober 2000, Kanton Wenig Begeisterung für wirklich Neues
Zurückhaltende Antworten auf die Ideenhefte zur neuen Staatsverfassung
Die dem Volk zur Verfügung stehenden Rechte, die vorhandenen Strukturen und das Instrumentarium der Behörden haben sich im Kanton Freiburg grundsätzlich bewährt. Diesen Eindruck vermittelt die Auswertung der Antworten auf die Fragen in den Ideenheften. Es werden aber viele Vorschläge zur Weiterentwicklung und Ergänzung des Bestehenden gemacht.
Von WALTER BUCHS«Der Staatsrat war über den Konservatismus, der in gewissen Antworten zum Ausdruck kommt, überrascht. Er bedauert ein wenig, dass weniger Antworten eingegangen sind als erhofft.» Dies hat Pascal Corminboeuf, Direktor des Innern und der Landwirtschaft, am Mittwoch bei der Vorstellung der Auswertung der Ideenhefte zur Revision der Kantonsverfassung vor den Medien erklärt (siehe Kasten). Diskussion ist lanciert
Tatsächlich erhält man beim Studium des 130 Seiten starken Dokumentes den Eindruck, dass die überwältigende Mehrheit der Gemeinden, Gruppierungen, Parteien und Einzelpersonen, welche die Fragen zum Revisionsprozess der Staatsverfassung beantwortet haben, mit dem jetzigen Zustand weitgehend zufrieden ist. Die meisten erwarten, dass die neue Verfassung darauf aufbauen wird und die Neuerungen das Bisherige nicht über Bord werfen, sondern weiterentwickeln. Vorschläge gibt es tatsächlich zu Hauf; darin ist aber nichts Revolutionäres auszumachen.
Für Staatsrat Pascal Corminboeuf war aber die Bereitstellung der Ideenhefte und die Einladung, die darin enthaltenen Fragen zu beantwortet, trotzdem eine gute Sache. Wichtig sei es gewesen, zum Nachdenken anzuregen und alle Interessierten hiezu einzuladen. Die Fragestellung sei für ihn wichtiger gewesen als die Antworten. Mit der offiziellen Einsetzung des Verfassungsrates gehen die Initiativen nun an diesen über. Ihm werden alle Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Nicht nur Rechte - auch Pflichten
Bei den Rechten und Pflichten des Einzelnen spricht sich eine Mehrheit der Antwortenden dafür aus, dass nicht nur die bestehenden, sondern auch neue Sozialrechte und ebenfalls Sozialziele in der Verfassung verankert werden. Dies entspricht der neuen Bundesverfassung. Geteilt sind hingegen die Meinungen zur Kundgebungsfreiheit, Kulturfreiheit und zur Ausdehnung der Religionsfreiheit auf juristische Personen.
Entschieden wird der verfassungsmässige Schutz und die Förderung der Familie beantragt, während das anerkannte Recht auf eine andere Form des Zusammenlebens als die Ehe die Ansichten spaltet. Da die Frage nicht ausdrücklich gestellt wurde, enthalten die Antworten auch wenig Hinweise, wie der zweisprachige Kanton die Sprachenproblematik regeln soll. Ohne Zweifel wird dies aber eine der harten Nüsse sein, die der Verfassungsrat zu knacken haben wird.
Überraschend deutlich wird die Ansicht vertreten, eine moderne Verfassung sollte nicht bloss von den Rechten, sondern auch von den Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sprechen. Zudem begrüsst eine grosse Mehrheit der Antwortenden die Aufnahme einer Bestimmung über die individuelle Verantwortung. Neueinteilung der Bezirke
Als mutig kann man gewisse Ansätze zur Thematik «Territoriale Gliederung» einstufen. Es wird eine Verbesserung der territorialen Strukturen erwartet, innerhalb deren der Kanton auf der einen und die Gemeinden auf der anderen Seite die beiden starken Pole sein sollten. Ein dezentralisiertes System wird somit einer Konzentration der Entscheidungsgewalt klar vorgezogen.
Was die Bezirke anbelangt, kann sich eine klare Mehrheit der Antwortenden eine Verkleinerung und Neueinteilung durchaus vorstellen. Deutlich erkennbar ist im Weiteren der Wunsch, die Zahl und die Gliederung der Gerichtskreise, die heute mit den Verwaltungsbezirken übereinstimmen, zu überdenken, allenfalls zu reduzieren.
Was die Gemeinden anbelangt, besteht ein grosses Interesse an einer Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit. Die freiwilligen Gemeindefusionen sollten weiterhin vom Staat finanziell unterstützt werden. Zudem sollte die Solidarität unter den Gemeinden durch einen interkommunalen Finanzausgleich gestärkt werden. Hiezu gibt es aber auch Vorbehalte in dem Sinn, dass die Hilfe an finanzschwache Gemeinden deren Restrukturierung nicht behindern dürfte. Gemäss Staatsrat Corminboeuf wird sich der Verfassungsrat der Zukunft der Gemeinden eingehend annehmen müssen. Stimm- und Wahlrecht für Ausländer
Auffallend wenig Neues haben die Antworten auf die Fragen zu den Ideenheften «Ausübung der politischen Rechte» und «Kantonsbehörden» gebracht. Dies überrascht umso mehr, als Struktur und Arbeitsweise der richterlichen Gewalt in letzter Zeit zu vielen Diskussionen Anlass gaben. Einig ist man sich hier allerdings in der Meinung, dass die Justiz sich nicht selber beaufsichtigen kann und in Zukunft hiezu ein neues Organ vorzusehen ist. Im Weiteren scheint die Vereinfachung der territorialen Gliederung der Gerichte auf Interesse zu stossen.
Was die Verleihung politischer Rechte an die ausländische Bevölkerung anbelangt, scheinen das Stimm- und das passive Wahlrecht auf Gemeindeebene die besten Chancen zu haben. Staatsrat Corminboeuf liess gestern vor den Medien durchblicken, dass er in diesem Bereich eine fortschrittliche Lösung begrüssen würde, wie sie der Kanton Neuenburg kürzlich in seiner neuen Verfassung angenommen hat.
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