Kanton

Mittwoch 6. Juni 2001, Kanton


Versicherung für Mütter ist nötig
CVP-Fraktion des Verfassungsrats will Familien schützen
Die Mutterschaftsversicherung und der Schutz der traditionellen Familie sollen in der neuen Kantonsverfassung festgehalten sein. So hat es die CVP-Fraktion ausgearbeitet.

Eine kantonale Gesetzgebung könnte gemäss CVP eine nationale Lösung für junge Mütter erleichtern und allfälligen Widersachern einer Mutterschaftsversicherung auf Gesetzesebene entgegenwirken. «Wir bewerten es als angebracht, dass die Rahmenbedingungen dieses Sozialgesetzes klar bestimmt sind», schreibt die 39-köpfige Fraktion an die Medien.
Von einem solchen Gesetz sollten sowohl Lohnbezügerinnen wie selbstständig erwerbende Frauen profitieren können. 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und eine finanzielle Unterstützung für Mütter in bescheidenen Verhältnissen sind ebenso vorgesehen, schreiben die Christdemokraten.
Nur der Staat könne mit einem Basisbetrag eine solche Beihilfe sicherstellen - auch wenn dessen finanziellen Mittel eingeschränkt seien. Das Geld, das der Staat bei der Schüler-Unfallversicherung einspare, könne er hier einsetzen.
Familie weiterhin als gesellschaftlicher Knotenpunkt
Auch ein Familienartikel soll Bestandteil der Verfassung werden. «Wir wollen dem Staat den Auftrag übergeben, die Familie sowie die Väter und Mütter im weiten Sinn zu schützen», erklärt die CVP-Fraktion. Die Stärkung der Familie sei wichtig auf sozialer Ebene. Trotz aller Wechsel und Entwicklungen bilde die traditionelle Familie immer noch den Knotenpunkt einer harmonischen gesellschaftlichen Entwicklung.
Wie kann die Verfassung positive Wirkungen auf unser tägliches Leben haben? Die CVP-Fraktion ist überzeugt, dass die Vorarbeiten ideal sind, um sich einige grundsätzliche Gedanken über die Gesellschaft zu machen. Nur das Festhalten in der Kantonsverfassung könne in diversen kantonalen Behörden den Blick auf die Familie und all ihre untergeordneten Bereiche schärfen. 
chs

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