Kanton

Dienstag 4. September 2001, Kanton


Nun vors Bundesgericht
EVP gegen Verbot von Listenverbindungen
Die Evangelische Volkspartei des Kantons Freiburg (EVP) hat gegen das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde eingereicht. Sie verlangt u. a. die Aufhebung des Verbotes der Listenverbindungen.

Das revidierte Gesetz über die Ausübung der bürgerlichen Rechte ist am 1. August 2001 in Kraft getreten. Dies bedeutet u. a., dass die Parteien und Gruppierungen bei den kommenden Grossratswahlen kein Quorum mehr erreichen müssen, um einen Sitz zu erobern. Andererseits sind aber Listenverbindungen nicht mehr möglich.
EVP fühlt sich benachteiligt
Die EVP hat gar keine Freude an diesem revidierten Gesetz. Sie hat bereits im Frühjahr das Referendum gegen dieses Gesetz lanciert. Statt der geforderten 6000 Unterschriften brachte die Partei gerade 500 zusammen. Nun hat deren Präsident Michael Ruefenacht angekündigt, dass die EVP eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hat. Sie verlangt dabei die Aufhebung des Verbots der Listenverbindungen.
Grosse Parteien begünstigt
Dies ist jedoch nicht der einzige Artikel im Gesetz, der ihr ein Dorn im Auge ist. Das Gesetz sieht für die Mandatsverteilung das System des kleinsten Quotienten vor. Die Verteilung der Restmandate erfolgt nach dem grössten Quotienten. «Dieses Verfahren begünstigt systematisch grosse Parteien», begründet die EVP ihre Beschwerde beim Bundesgericht. «Die EVP ist der Auffassung, dass die neue Regelung in Kombination mit dem Verbot der Listenverbindungen das Prinzip der Proporzwahl, welches die Verfassung des Kantons Freiburg statuiert, verletzt und wegen den unterschiedlichen Auswirkungen innerhalb der verschiedenen Wahlkreise mit dem Gleichheitsgebot im Widerspruch steht», hält Michael Rüfenacht weiter fest.
EVP nicht allein
Mit ihrer Beschwerde steht jedoch die EVP nicht allein da: Eine staatsrechtliche Beschwerde hat auch der CSP-Kantonalpräsident Michel Monney eingereicht. Er wehrt sich gegen die Tatsache, dass Bewerber eines Grossratsmandates nur in jenem Wahlkreis kandidieren dürfen, in welchem sie auch ihren Wohnsitz haben. Michel Monney wohnt im Kleinschönberg auf dem Gemeindegebiet von Tafers. Er wurde das letzte Mal auf der Liste der CSP Saane-Land ins Kantonsparlament gewählt.
Um wiedergewählt werden zu können, müsste er diesmal auf der Liste der CSP Sense figurieren, will er keinen Wohnsitzwechsel vornehmen. Der Kantonalpräsident hat auf der Sensler Liste nach eigenen Einschätzungen keine Chancen, wiedergewählt zu werden.  
az

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