Agglomeration |
Mittwoch 13. März 2002, Agglomeration Staatsrat:
Ausgaben
bremsen
Werden gesetzliche Bestimmungen erlassen, die Mehrausgaben zur Folge haben, sollen gleichzeitig in anderen Gesetzen, Dekreten oder Reglementen finanzielle Kompensationen vorgesehen werden. Dies verlangt eine Motion des Sensler CSP-Grossrats Rudolf Vonlanthen.
In seiner Antwort auf diesen Vorstoss bringt der Staatsrat einer solchen Ausgabenbremse viel Sympathie entgegen. Er empfiehlt jedenfalls dem Grossen Rat, diese Motion anzunehmen.
Eine solche Schuldenbremse könnte allerdings nur über eine Verfassungsänderung eingeführt werden. Sollte der Grosse Rat diese Motion überweisen, würde der Staatsrat sie dem Verfassungsrat zur Prüfung weiterleiten. Er möchte vermeiden, dass dem Grossen Rat und dem Freiburger Stimmvolk während der laufenden Arbeiten des Verfassungsrates eine Verfassungsänderung unterbreitet wird. Bekanntlich müssen Verfassungsänderungen vom Volk abgesegnet werden.
Der Staatsrat ruft in seiner Antwort in Erinnerung, dass das Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates vor einem Jahr revidiert worden sei. Neu kann demnach die Defizitgrenze von heute drei auf zwei Prozent gesenkt werden, wenn das Defizit der Laufenden Rechnung des Staates während zwei Jahren über einem Prozent des Gesamtertrages liegt. Die zweiprozentige Defizitgrenze gilt in diesem Fall für die nächsten beiden Staatsvoranschläge. Zudem hat der Grosse Rat beschlossen, dass einmalige Bruttoausgaben von über 2,7 Mio. und wiederkehrende Bruttoausgaben von über 540 000 Franken von der Mehrheit der Mitglieder des Grossen Rates (über 66) und nicht bloss von der Mehrheit der anwesenden Grossräte genehmigt werden müssen. Verfassungsrat will weitergehen
Der Staatsrat weist ebenfalls darauf hin, dass der Verfassungsrat beabsichtigt, Grundsätze der Finanzpolitik und Finanzverwaltung in der neuen Staatsverfassung zu verankern. Laut Staatsrat ist es sehr wahrscheinlich, dass die künftige Verfassung strengere Bestimmungen über das Haushaltsgleichgewicht enthalten wird als der heutige Verfassungstext. Sollte dies aber nicht eintreffen, so wird der Staatsrat die Forderungen von Rudolf Vonlanthen erneut aufnehmen, wie seiner Antwort weiter zu entnehmen ist.
Der Grosse Rat wird sich in der kommenden März-Session mit dieser Motion befassen.
az
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