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Freitag 26. April 2002, Kanton Zahl der Grossräte unverändert
Verfassungsrat beschliesst Thesen zu den Kompetenzen des Kantonsparlamentes
Entgegen dem Antrag der Kommission hat der Verfassungsrat am Donnerstag beschlossen, die Zahl der Mitglieder des Grossen Rates nicht auf 100 zu reduzieren. Hingegen lässt er die Möglichkeit offen, die Stellvertretung einzuführen.
Von WALTER BUCHS
Der Kommission, die Thesen zum Parlament, zur Regierung und zur Verwaltung vorzubereiten hatte, ging es in erster Linie darum, «das Gewicht des kantonalen Parlamentes organisatorisch und kompetenzmässig deutlich zu stärken», betonte Präsident Peter Jaeggi (CSP, Schmitten) vor dem Plenum. Im Sinne der Effizienzsteigerung wurde deshalb auch eine Senkung der Zahl der Parlamentarier von 130 auf 100 vorgeschlagen. Eine Minderheit wollte allerdings nur bis 110 gehen, um weiterhin eine ausgewogene Vertretung der kleinen Wahlkreise und Parteien sicherzustellen.
Überraschende Kehrtwende
Die SP-Fraktion stellte dann aber den Antrag, bei der heutigen Parlamentsgrösse zu bleiben, was in der Abstimmung mit 71:35 Stimmen angenommen wurde. Als Begründung für den Meinungsumschwung wurde geltend gemacht, dass es der Verfassungsrat kurz vorher abgelehnt hatte, die Modalitäten für die Bestimmung der Wahlkreise genauer zu definieren und künftig wieder die Möglichkeit von Listenverbindungen vorzusehen. Dadurch würden die Chancen der Randregionen und kleinen Parteien, im Parlament vertreten zu sein, zusätzlich verringert.
Zudem wurde auch betont, dass ein kleineres Parlament nicht billiger und nicht unbedingt effizienter sei. Entgegen dem Antrag der Mehrheit der Kommission will der Verfassungsrat im Weiteren bloss eine fakultative und keine zwingende Einführung der Stellvertretung für die Grossräte. Das Kantonsparlament solle später selber entscheiden, ob es das wolle oder nicht. Die Kommission unterlag ebenfalls mit dem Antrag, die Amtszeit auf drei Legislaturperioden zu beschränken.
Unvereinbarkeit gelockert
Heute dürfen Staatsangestellte mit Ausnahme der Lehrpersonen nicht in den Grossen Rat gewählt werden. Die Kommission schlug nun vor, diesen Kreis zu öffnen und lediglich noch das Personal der Zentralverwaltung sowie Personen, die massgeblich auf den Entscheidungsprozess innerhalb der Verwaltung Einfluss nehmen oder polizeiliche Befugnisse haben, auszuschliessen. Das Plenum hiess diesen Vorschlag gut und lehnte gleichzeitig weitergehende Anträge und eine Quotenregelung ab. Zudem verwarf es ebenfalls einen SP-Antrag, welcher nicht bloss die Parlamentsdebatten, sondern auch die Kommissionssitzungen fürs Publikum öffnen wollte.
Gewaltentrennung
und Parlamentsrechte
In der Abendsitzung vom Mittwoch hatte der Verfassungsrat Thesen angenommen, nach denen im Kanton Freiburg der Grundsatz der Gewaltentrennung gilt. In den Debatten vom Donnerstag zeigte sich, dass die Einhaltung dieses Prinzips und das Bestreben, das Parlament mit neuen Rechten zu stärken, sich gelegentlich ausschliessen.
Trotzdem soll der Grosse Rat auch in Zukunft von den Regierungsrichtlinien und dem Finanzplan Kenntnis nehmen können. Neu soll er über ein Mandatsrecht und ein Vetorecht zu Anwendungsreglementen des Staatsrates erhalten. Schliesslich hat das Plenum gestern eine These gutgeheissen, wonach der Staatsrat Konsultativräte einsetzen kann, allerdings ohne Motionsrecht.
Weiterhin Majorzwahl
Der Staatsrat soll weiterhin nach dem Majorzverfahren gewählt werden. Der Verfassungsrat hat den Vorschlag einer Kommissionsminderheit, welche das Proporzsystem einführen wollte, mit 58:38 Stimmen abgelehnt.
Bei der Behandlung der Thesen zur Organisation des Staatsrates gab Kommissionspräsident Peter Jaeggi gestern bekannt, dass sich eine schwache Mehrheit der Arbeitsgruppe für das bisherige Wahlsystem ausspreche.
Die Kommissionsminderheit, welche von den Fraktionen SP, CSP und SVP unterstützt wurde, machte geltend, dass das Proporzverfahren eine bessere Vertretung der Parteistärken des Kantons sichere. Eine Mehrheit des Plenums folgte aber den Argumenten zu gunsten des Majorzsystems, welches den Akzent auf die Persönlichkeitswahl legt und damit der Exekutive mehr Legitimität und Unabhängigkeit verleihe.
Im Gegensatz zu den Bestimmungen betreffend den Grossen Rat beschloss das Plenum mit 50:39 Stimmen, die Amtszeit der Staatsräte auf drei Legislaturperioden zu beschränken. Zudem soll das Kollegialitätsprinzip in der künftigen Verfassung keine Erwähnung finden. Präsidium soll rotieren
Die Kommission hatte eine These vorgeschlagen, wonach ein Staatsratspräsident unmittelbar für ein zweites Präsidialjahr wählbar wäre. So hätten die Behörden künftig mehr Spielraum. Mit 72:16 Stimmen bestätigte das Plenum aber die heutige Praxis. Auch die These, wonach ein Staatsrat nach zwei Amtsperioden das Departement zwingend wechseln müsse, wurde als Verfassungsnorm abgelehnt. wb
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