Kanton |
Donnerstag 23. Mai 2002, Kanton Verfassungsgerichtshof
wurde weggefegt
Im Kanton Freiburg soll kein Verfassungsgericht geschaffen werden. Der Verfassungsrat ist am Mittwoch dem Antrag einer Kommissionsminderheit gefolgt. Hingegen will er die Friedensgerichtskreise reduzieren und diese Gerichte professionalisieren.
Die Kommission 6 unter dem Präsidium von Philippe Vallet (CVP, Bulle) hatte in ihren Thesen zum Thema «Gerichtsbehörden und Mediation» die Schaffung eines Verfassungsgerichtshofes vorgeschlagen. Dessen Aufgabe wäre es, die Verfassungsmässigkeit der kantonalen und kommunalen Rechtsnormen auf ihre Verfassungs- respektive Gesetzmässigkeit hin zu überprüfen. Als Beispiele nannte der Kommissionspräsident die Kantone Nidwalden und Jura sowie die Waadt, die in der neuen Verfassung eine entsprechende Behörde vorsieht. Die bestehenden kantonalen Lösungen würden sich aber recht stark voneinander unterscheiden. Gemäss Patrik Gruber (SP, Düdingen) steht es einem modernen Staat gut an, «gewisse Überprüfungen einem Garanten für unsere Verfassung anzuvertrauen».
Es gibt genügend
überprüfende Instanzen
Im Namen der Kommissionsminderheit widersetzte sich FDP-Ratsmitglied Antoinette de Weck dem Vorschlag. Für sie und zahlreiche weitere Redner wird die Verfassungsmässigkeit von Beschlüssen bereits von anderen Instanzen geprüft und es sei immer möglich, das Bundesgericht anzurufen. Für Reinold Raemy (CSP, Tafers) ist es vom Standpunkt der Gewaltentrennung heikel, wenn ein Gericht ein vom Grossen Rat erarbeitetes Gesetz überprüft. Der Vorschlag wurde im Stimmenverhältnis 2:1 abgelehnt. Diskussionslos gutgeheissen wurde hingegen die These, wonach die Gerichte des Kantons die Pflicht haben, «die Übereinstimmung kantonaler Normen mit übergeordnetem Bundesrecht oder kantonalem Recht zu überprüfen».
Altersgrenze für richterliche Ämter
Auf Vorschlag der Kommission hiess der Verfassungsrat eine These gut, gemäss der für das Ausüben der richterlichen Ämter keine untere Altersgrenze festzulegen ist. Für eine möglicher obere Altersgrenze solle auf das Gesetz verwiesen werden. Klar abgelehnt wurde dabei ein SP-Antrag von Erika Schnyder, welche für die Ausübung von höheren Funktionen eine Grenze von 70 Jahren vorschlug.
Weiter wurde eine These verabschiedet, wonach die Anzahl der Friedensgerichtskreise zu reduzieren ist. Ein SVP-Streichungsantrag hatte keine Chance. Da der Umfang und die Komplexität der Aufgaben der Friedensgerichte stark zugenommen hat, sollen diese zudem professionalisiert und mit Fachleuten verschiedener Bereiche besetzt werden. wb
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