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Donnerstag 23. Mai 2002, Kanton Kein einheitlicher Steuersatz
Verfassungsrat beginnt die letzte Session der «Null»-Lesung
Die künftige Verfassung des Kantons Freiburg soll nicht vorschreiben, dass für juristische Personen ein einheitlicher Steuersatz für den ganzen Kanton festgelegt wird. Dies hat der Verfassungsrat am Mittwoch mit grossem Mehr beschlossen.
Von WALTER BUCHS
Zu Beginn der Mai-Session hat die verfassunggebende Behörde gestern Nachmittag die letzten Thesen der Kommission 3 beraten, welche die Staatsfinanzen betreffen. In der Hauptthese heisst es dabei, dass «die aus den Gemeindesteuern und -gebühren resultierende Belastung zwischen den Gemeinden keine übermässigen Unterschiede aufweisen» dürfe. Der Staat habe «Massnahmen zur Abschwächung der Ungleichheiten» zu treffen, wobei Gemeinden «mit besonderen Funktionen für den Kanton» Rechnung zu tragen ist. In ihrem Bericht hielt die Kommission fest, dass nach ihrer Meinung die Differenz der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden 20 bis 30 Prozent nicht übersteigen sollte.
Gegen Sonderstellung von besonders benachteiligten Berggemeinden
Vor genau einem Jahr hatte ein Initiativkomitee zu Gunsten von Berggemeinden eine Angabe an den Verfassungsrat eingereicht. Darin wurde angeregt, in der Verfassung eine Bestimmung aufzunehmen, welche eine besondere Unterstützung für Gemeinden vorsieht, die mit geländeabhängigen Nachteilen wie Naturgefahren kämpfen müssen. Ziel wäre es die Abwanderung zu verhindern.
Nachdem die zuständige Kommission unter dem Präsidium von Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) nicht bereit war, das Anliegen als These in ihren Bericht aufzunehmen, hatten Anton Brülhart, Düdingen, und Placide Meyer, Riaz, einen entsprechenden Änderungsantrag als Zusatz zur These der Kommission eingebracht und wurden dabei von ihrer Partei, der CVP-Fraktion, unterstützt.
Anton Brülhart machte gestern im Rat darauf aufmerksam, dass es im Kanton Gemeinden gibt, die so stark benachteiligt sind, dass sie es aus eigenen Kräften nie schaffen, einen Platz an der Sonne zu bekommen. Merkmale dieser Benachteiligung seien Naturgefahren und die abgelegene Lage. Verschiedene Redner zeigten Verständnis für das Anliegen. Sie liessen aber auch durchblicken, dass sie sich für die Verfassung eine offenere Formulierung wünschten. Demzufolge wurde der CVP-Vorschlag abgelehnt. Das gleiche Schicksal erlitt ein Antrag von Fraktionskollege Jean Baeriswyl, der im gleichen Sinne eine generellere Formulierung beantragt hatte. Für innerkantonalen Wettbewerb
Von SP-Seite wurde vorgeschlagen, für juristische Personen im ganzen Kantonsgebiet einen einheitlichen Steuersatz festzulegen. Gemäss Stéphane Sugnaux, Vuisternens-dt-Romont, soll diese Harmonisierung die Einführung einer ganzheitlichen Wirtschaftspolitik ermöglichen, die Realisierung der notwendigen Infrastrukturen fördern und einen Finanzausgleich zwischen den Regionen schaffen.
Wie Präsidentin Erika Schnyder sagte, könnte damit nach Meinung der Kommission zwar das Steuer-Dumping vermieden und die Ansiedlungspolitik im ganzen Kanton gefördert werden. Als Nachteile seien aber die Beschränkung der Gemeindeautonomie zu erwähnen sowie der Umstand, dass der Anreiz sinken würde, die Infrastrukturen auszubauen. Bei den anderen Fraktionen fiel der Vorschlag auf wenig Verständnis. Es wurde betont, dass durch den Wegfall der Konkurrenz unter den Gemeinden die Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Kantons geschmälert würde. Der Antrag wurde deshalb deutlich abgelehnt.
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