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Donnerstag 19. September 2002, Kanton Volkswahl
der Richter
Mit einiger Genugtuung konnte SP-Grossrat Louis-Marc Perroud am Mittwoch feststellen, dass der Staatsrat anstelle des Wahlkollegiums neu eine Volkswahl der Richter bevorzugen würde.
Diese Genugtuung nützt ihm aber gegenwärtig nicht sehr viel. Mittlerweile ist es der Verfassungsrat, der diese Frage angeht. Und dieser denkt nicht an eine Volkswahl. Erstinstanzliche Richter sollen laut Verfassungsrat vom neuen sechsköpfigen Justizrat, Kantonsrichter vom Grossen Rat gewählt werden, nachdem der Justizrat zuvor die Bewerbungen gesichtet hat. Dagegen wehrt sich aber die SP-Fraktion. Louis-Marc Perroud verheimlichte nicht, dass er der neuen Verfassung nicht zustimmen werde, falls der Verfassungsrat bei dieser Version bleibe. Perroud hat mehrmals das Wahlkollegium (Staatsrat und Kantonsgericht) bei Richterwahlen kritisiert, weil sich seiner Ansicht nach die bürgerliche Mehrheit meist durchsetzen konnte. Keine Besserung verspricht er sich nun vom kleinen Justizrat.
Anderer Meinung war aber FDP-Sprecher Denis Boivin, selber Verfassungsrat. Gerade der Wunsch nach einer Entpolitisierung der Richterwahlen habe den Verfassungsrat bewogen, auf den Justizrat zu setzen. Volkswahl - Bloss das kleinste Übel
Nicht viel von der Volkswahl der Richter hielt jedoch Hans Stocker (CVP, Murten). Wie er ausführte, hat sich dieses Wahlsystem in den andern Kantonen nicht unbedingt bewährt. Nicht das kleinste Übel, sondern die beste Lösung sollte gewählt werden. Bei der Richterwahl sollen daher die Ausbildung, das Fachwissen, die Integrität und Sozialkompetenz die massgebenden Kriterien sein.
Justizdirektor Claude Grandjean verteidigte die Haltung des Staatsrates. Nach seinen Worten wünscht die Regierung auch eine Entpolitisierung der Richterwahl. Dies sei durch die Volkswahl garantiert. Zudem sei die Legitimation eines Richters durch die Volkswahl am besten gegeben.
Ausgelöst hatte die Diskussion über die Richterwahl der Bericht des Staatsrates zu einem Postulat von Louis-Marc Perroud, von welchem der Grosse Rat Kenntnis nahm. az
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