Schwerpunkt

Freitag 24. Januar 2003, Schwerpunkt


Schutz der Mutterschaft
Plädoyer für eine Verfassungsnorm
Der Freiburger Verfassungsrat hat sich ganz klar dafür ausgesprochen, dass eine kantonale Mutterschaftsversicherung einzurichten ist, solange dies auf Bundesebene noch nicht der Fall ist.

FREIBURG. Diese Mutterschaftsversicherung soll den Erwerbsausfall während mindestens 14 Wochen decken. Auf Vorschlag der CVP erhalten Mütter, die nicht erwerbstätig sind, während der gleichen Zeitspanne Leistungen, welche in ihrer Höhe dem Grundbeitrag des Existenzminimums entsprechen. Bei der Beratung des Vorentwurfs für ein neues kantonales Grundgesetz hat der Verfassungsrat am Donnerstag auf Vorschlag der SP-Fraktion auch Übergangsbestimmungen gutgeheissen. Danach muss die kantonale Mutterschaftsversicherung spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verfassung eingerichtet sein. Sobald es eine entsprechende eidgenössische Versicherung gibt, die bekanntlich auf guten Wegen ist, würde sie wieder aufgehoben.
Streikrecht wird nicht aufgeweicht
Nach heftigen Wortgefechten zwischen den politischen Gruppierungen hat sich der Freiburger Verfassungsrat gestern dafür ausgesprochen, das Streikrecht, aber auch jenes der Aussperrung, als Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen. Zur Sicherstellung minimaler öffentlicher Dienste kann es aber eingeschränkt werden. Die künftige Verfassung soll den Staat zudem verpflichten, ein Büro zur Förderung von Familie, Jugend und Gleichstellung zu führen. wb
Berichte auf Seite 5



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