Kanton |
Dienstag 18. Februar 2003, Kanton Welche politischen Rechte?
Beginn der Februar-Session des Verfassungsrates
Heute Nachmittag wird sich der Verfassungsrat unter anderem mit der Frage befassen, ob Kinder im Sprachgrenzgebiet in der Amtssprache ihrer Wahl eingeschult werden können. Das Ausländerstimmrecht wird am Donnerstag zur Debatte stehen.
Von WALTER BUCHS
Von heute Dienstagnachmittag bis Freitagmittag setzt die verfassunggebende Behörde des Kantons Freiburg die Beratung des Vorentwurfs der neuen Staatsverfassung fort. Nachdem diese im Januar im Wesentlichen die Artikel über die Grund- und Sozialrechte verabschiedet hat, geht es in dieser Woche darum, die verbleibenden Bestimmungen über die Staatsaufgaben zu behandeln und jene über die politischen Rechte sowie die Organisation und die Aufgaben der gesetzgebenden Behörde zu beraten.
Nochmals eine Sprachenfrage
Eine Staatsaufgabe zum Thema Bildung hält fest, dass «Kinder, welche in einem im Sprachgrenzgebiet liegenden Schulkreis wohnen, in der Amtssprache ihrer Wahl eingeschult werden». Dies kann nötigenfalls in einem anderen Schulkreis sein (Art. 71 des Vorentwurfs). Nachdem die Bestimmungen über die Sprachenfrage, namentlich jene, welche den «Gebrauch der Amtssprachen» betreffen, in der vergangenen Session hohe Wellen geworfen haben, ist nicht zu erwarten, dass besagte Bestimmung heute Nachmittag diskussionslos verabschiedet wird.
Im Vorentwurf wird das Mündigkeitsalter nicht erwähnt. Dies bedeutet, dass sich der Kanton in dieser Frage nach der Bundesgesetzgebung richtet. Die Kommission, welche sich mit der Frage der politischen Rechte befasst hat, schlägt nun aber vor, dass das Mündigkeitsalter 18 in der Kantonsverfassung ausdrücklich festgeschrieben wird. Dies entspricht auch einer These, welche in der Null-Lesung verabschiedet wurde. Mit diesem Antrag wird sich das Plenum am Donnerstagvormittag befassen.
Stimm- und Wahlrecht für Ausländer?
In den im vergangenen Jahr verabschiedeten Thesen hatte sich der Verfassungsrat dafür ausgesprochen, niederlassungsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern in Gemeindeangelegenheiten das Stimm- und Wahlrecht zu verleihen, nicht aber auf Kantonsebene. So sieht es auch der Vorentwurf vor. Verschiedene Ausländerorganisationen im Kanton haben nun ein «Manifest für die Gleichbehandlung im Bereich der politischen Rechte» lanciert, welches nach deren Angaben bis jetzt von über 1100 Personen unterschrieben wurde. Zusammen mit einem entsprechenden Brief ist dieses allen Mitgliedern des Verfassungsrates zugestellt worden.
In dem Manifest wird das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Kantons- und Gemeindeebene verlangt, und zwar für jene, die seit fünf Jahren im Kanton Wohnsitz haben. Dabei soll die Niederlassungsbewilligung im Gegensatz zum Vorentwurf nicht massgebend sein. In dem Manifest wird unterstrichen, dass es heute unabdingbar sei, «die konkreten Mittel bereitzustellen, damit die Immigranten sich am öffentlichen Leben wirklich beteiligen können». Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Jahren auch andere Kantone bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung diesen Schritt gemacht haben.
Für Verkleinerung des Grossen Rates
Die Kommission, welche sich mit der Thematik «Parlament und Regierung, inkl. Verwaltung» befasst hatte, schlug zu Handen der Null-Lesung vor, die Zahl der Mitglieder des Grossen Rates von 130 auf 100 zu senken. Das Plenum hatte sich aber im vergangenen Jahr für die Beibehaltung der bisherigen Mitgliederzahl ausgesprochen.
Die Kommission wird nun am Freitagvormittag einen Kompromissvorschlag einbringen und eine Reduktion auf 110 Mitglieder vorschlagen. Auch in dieser Zusammensetzung könne das Kantonsparlament die Interessen von Minderheiten und Regionen ausgewogen vertreten. Im Gegensatz zum Vorentwurf wird beantragt, dass in der Verfassung die Zahl der Wahlkreise auf maximal acht festgelegt wird, was dem Status quo entspricht. Damit soll den Interessen kleiner Parteien Rechnung getragen werden. Zudem solle das Gesetz im Gegensatz zu heute Listenverbindungen bei Grossratswahlen wieder erlauben.
Mutationen in der CVP-Fraktion
Zu Beginn der Februarsession werden zwei neue Mitglieder des Verfassungsrates vereidigt. Die 24-jährige Juristin Isabelle Chervet von Praz ersetzt Henri Baeriswyl (Courtepin). Sie bereitet gegenwärtig einen Masterabschluss an der Universität in Fukuoka (Japan) vor und wird eigens für die Februar-Session des Verfassungsrates in die Schweiz reisen.
Grégoire Bovet von Promasens tritt die Nachfolge von Pascale de Techtermann an. Der 27-jährige Jurist absolviert gegenwärtig ein Anwaltspraktikum in Bulle. Er ist Präsident der CVP-Glane und Mitglied des Generalrates in Rue.
FN/Comm.
Zurück
|
|