Kanton |
Freitag 21. Februar 2003, Kanton Unterschriftenzahl bleibt
Vorgaben für Initiativen und Referenden
Auch in der künftigen Verfassung sollen für das Zustandekommen von Initiativen und Referenden 6000 Unterschriften notwendig sein. Der Verfassungsrat hat gestern eine Senkung der Zahl abgelehnt. Den Vorschlag einer Volksmotion hat er hingegen gutgeheissen.
Bei der Beratung der Artikel über die politischen Rechte wurde am Donnerstag im Verfassungsrat betont, dass die Volksrechte grundsätzlich ausgebaut werden sollen, um die Demokratie zu beleben und auch kleineren Gruppen eine Chance zu geben. In diesem Sinne hat die CSP eine Senkung der Unterschriftenzahl für Initiativen und Referenden auf 4500 vorgeschlagen. Diese Vorschläge fanden allerdings keine Mehrheit, obwohl Pierre Sahli (CSP, Ependes) vorrechnete, dass die Hürde in Freiburg bedeutend höher sei als im schweizerischen Durchschnitt. Gegen konstruktives Referendum
Mehrere Verfassungsräte hatten zudem die Einführung des «konstruktiven Referendums» vorgeschlagen. Danach muss eine Gesetzesvorlage nicht als Ganzes abgelehnt, sondern es kann nur für Teile davon eine Abstimmung verlangt werden. Angesichts der Tatsache, dass ein solcher Vorschlag auf Landesebene erst kürzlich klar scheiterte, wurde der Antrag mit 64 zu 51 Stimmen abgelehnt.
Als neues Volksrecht sieht die neue Verfassung die Einführung der Volksmotion vor, mit der zuhanden des Grossen Rates ein Gesetz resp. eine Änderung beantragt werden kann. Der Vorentwurf legt fest, dass hiezu 300 Unterschriften notwendig sind. Die SP-Frak-
tion machte den Vorschlag, diese Zahl auf 100 zu senken. Im Namen der CVP unterstützte Jacqueline Brodard dieses neue Volksrecht, plädierte aber für 300 Unterschriften, um einem entsprechenden Vorstoss auch das nötige Gewicht zu geben. Nachdem Jean-Jacques Marti im Namen der FDP Streichung des Artikels beantragt hatte, zog die SP ihren Antrag zurück. Der Rat hiess dann den Vorschlag gemäss Kommissionsentwurf mit 84 zu 32 Stimmen gut.
Ammann vom Volk gewählt?
Drei Generalräte schlugen weiter vor, dass nicht nur der Gemeinderat und allenfalls der Generalrat, sondern auch der Ammann vom Volk gewählt wird. Nach ihrer Auffassung würde das die Funktion stärken und den Zusammenhalt in der Exekutive fördern. Wie Katharina Hürlimann (FDP, Kerzers) sahen auch andere Ratsmitglieder im Vorschlag die Gefahr, dass das Amt verpolitisiert würde und es noch schwieriger würde, Leute zu finden. Der Antrag wurde dann mit 82 zu 28 Stimmen abgelehnt. Schliesslich stimmte der Rat der Einführung des Motionsrechts in Gemeinden mit einem Generalrat zu und hielt daran fest, dass der Ständerat gleichzeitig mit dem Nationalrat gewählt wird. wb
Zurück
|
|