Kanton |
Mittwoch 19. März 2003, Kanton Majorzsystem bestätigt
Vorschlag für Verhältniswahl des Staatsrates abgelehnt
Wie bis anhin sollen die Mitglieder der Freiburger Kantonsregierung nach dem Majorzsystem gewählt werden. Der Verfassungsrat hat am Dienstagnachmittag einen SP-Antrag, welcher neu das Proporzverfahren einführen wollte, deutlich verworfen.
Von WALTER BUCHS
Zu Beginn der Märzsession hat der Verfassungsrat jene Artikel des Entwurfs für ein neues kantonales Grundgesetz beraten, welche die Vollziehende Gewalt betreffen. Wie bereits in der Null-Lesung im vergangenen Jahr hat die SP-Fraktion dabei den Vorschlag gemacht, der Staatsrat solle nach dem Proporzverfahren gewählt werden.
Persönlichkeits- oder Listenwahl?
Gemäss SP-Fraktionschef Alain Berset wird beim Majorzsystem, wo lediglich die Kandidaten-, nicht aber die Listenstimmen zählen, zu stark personalisiert und kleine politische Gruppierungen hätten kaum Chancen, in der Regierung vertreten zu sein. Das werde mit dem Verhältniswahlsystem korrigiert. Auch für die CSP ermöglicht der Proporz, dass die verschiedenen politischen Überzeugungen besser vertreten sind, wie Philippe Wandeler, Freiburg, ausführte.
«Wir brauchen starke Persönlichkeiten, die nicht in erster Linie nach der Parteizugehörigkeit gewählt werden,» unterstrich Kommissionspräsident Peter Jaeggi, CSP, Schmitten. Seine Arbeitsgruppe habe die Vor- und Nachteile der beiden Wahlverfahren eingehend erörtert und sich dann für das Majorzsystem entschieden, wie es heute angewendet wird.
Persönlichkeit ausschlaggebend
Ausser der CSP hat keine andere Fraktion den SP-Vorschlag unterstützt. Mehrmals wurde in der Diskussion darauf hingewiesen, dass auch beim Majorzverfahren kleine und/oder nicht organisierte Gruppierungen in der Regierung vertreten sein können, wie das Beispiel von Staatsrat Pascal Corminboeuf zeige. Zudem werde die Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte auf Kantonsebene im Grossen Rat sichergestellt. Darauf wurde der Änderungsantrag der Sozialdemokraten mit 81 zu 35 Stimmen abgelehnt.
Der Vorentwurf der Kantonsverfassung sieht eine Amtszeitbeschränkung für die Mitglieder des Staatsrates auf drei volle Legislaturperioden zu je fünf Jahren vor. Das soll dazu beitragen, die «Kräfte zu erneuern», wie Peter Jaeggi ausführte. Die SVP schlug aber vor, die entsprechende Bestimmung zu streichen. «Wahltag sei bekanntlich Zahltag», sagte deren Fraktionschef Ueli Johner, Kerzers. Die Parteien und das Volk würden schon für Erneuerung sorgen. Zudem soll man ein Regierungsmitglied, das noch relativ jung ist, auch wenn es schon 15 Jahre im Staatsrat war, auch aus finanziellen Gründen nicht zwingend in die Wüste schicken müssen. Der Vorschlag wurde dann knapp mit 56 zu 59 Stimmen abgelehnt.
Präsident weiterhin bloss für ein Jahr
Innerhalb der Sachbereichskommission 5 gab es starke Bestrebungen, das Präsidium im Staatsrat zu stärken beispielsweise dadurch, dass ein Regierungsmitglied den Vorsitz mehr als ein Jahr lang ausübt. Wie Präsident Peter Jaeggi ausführte, konnte dafür aber keine Mehrheit gefunden werden, so dass der Vorentwurf vorsah, dass das Präsidium wie heute jedes Jahr rotiert.
Die CSP-Fraktion brachte dann aber am Dienstag den Antrag ein, dass der Präsident für zwei Jahre gewählt wird. Für deren Sprecher Philippe Wandeler wäre dies ein Beitrag, die Führung professioneller zu gestalten. Niemand sonst brach aber für diesen Vorschlag eine Lanze, so dass er mit 101 zu 12 Stimmen abgelehnt wurde. Das Plenum beschloss zudem, dass der Vize-Präsident des Staatsrates auch weiterhin von der Regierung selber bestimmt und nicht vom Parlament gewählt wird.
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