Kanton

Freitag 21. März 2003, Kanton


Keine Bevormundung in Steuerfragen
Die Gemeinden sollen bei der Festlegung, Erhebung und Zuteilung ihrer Steuern und Abgaben frei sein. Der Verfassungsrat hat es abgelehnt im Grundgesetz festzuschreiben, dass die Unterschiede «nicht übermässig» sein dürfen.

Im vergangenen Jahr hatte der Verfassungsrat einer These zugestimmt, die besagte, dass «die Unterschiede in der Abgabenbelastung zwischen den einzelnen Gemeinden nicht übermässig sein dürfen». Nun hat er am Donnerstag eine entsprechende Bestimmung wieder aus dem Verfassungsvorentwurf gestrichen. Er gab stattdessen einem CVP-Vorschlag den Vorzug, der den Gemeinden in dieser Angelegenheit freie Hand lässt.
Für CVP-Sprecher André Schoenenweid, Freiburg, sind die natürlichen Gegebenheiten und damit die Struktur der Gemeinden zu unterschiedlich, um in diesem Bereich die Autonomie zu beschneiden. Die Gemeinden sollten ebenfalls die Freiheit haben, freiwillige Leistungen zu erbringen und diese zu finanzieren. Zudem hätten Massnahmen zur Angleichung der Finanz- und Steuerkraft der Gemeinden über den Finanzausgleich zu erfolgen.
Im gleichen Sinne hat der Verfassungsrat einen SP-Antrag abgelehnt, der einen einheitlichen Steuerfuss für juristische Personen in allen Gemeinden zum Ziel hatte. Anna Petrig (SP, Freiburg) forderte vergeblich, dass man mit dem Steuerwettbewerb unter den Gemeinden aufhören müsse.
Ausländer im Gemeinderat
Bei der Beratung des Artikels über die Organe der Gemeinden hatte die SVP einen Antrag eingebracht, gemäss dem «nur Personen schweizerischer Nationalität in die Exekutive gewählt werden können». Die FDP unterstützte der Vorschlag. Ihr Fraktionschef Denis Boivin unterstrich wie bereits in der Februarsession, dass die Integration vor allem durch Einbürgerung anzustreben sei. Josef Binz (SVP, St. Antoni) machte darauf aufmerksam, dass der Rat eine Verfassung ausarbeiten müsse, die auch vor dem Volk Bestand habe.
Die anderen Fraktionen waren gegen den SVP-Antrag, der mit 80 zu 33 Stimmen abgelehnt wurde. Vorgängig hatte Peter Jaeggi (CSP, Schmitten) davor gewarnt, «durch die Hintertür jetzt wieder eine Einschränkung vornehmen» zu wollen.
Majorz für Gemeinderatswahlen
Im gleichen Artikel hatte die SP beantragt, dass der Gemeinderat zwingend im Proporzverfahren zu wählen sei. Der Vorschlag wurde mit 88 zu 28 Stimmen abgelehnt, da das System, wie Ueli Johner (SVP, Kerzers) sagte, für kleinere Gemeinden unrealistisch wäre. Damit hält sich der Verfassungsentwurf an den Status quo: Das Majorzverfahren ist die Regel; Proporz kann von einer gewissen Anzahl Bürger verlangt werden. wb

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