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Montag 4. August 2003, Kanton Verschiedener Auffassung
CSP und SP zum Verfassungsentwurf
Die wenigen positiven Elemente im Verfassungsvorentwurf reichen nicht, um den Vorschlag als Ganzes gutzuheissen, stellt die SP in ihrer Stellungnahme fest. Für die CSP wurde hingegen gute Arbeit geleistet, auch wenn generell die Minderheitsanträge eher den Zielsetzungen der Partei entsprächen.
Bei der Durchsicht der Antworten, welche die beiden Kantonalparteien im Rahmen der Vernehmlassung zum Verfassungsentwurf abgegeben haben, fällt auf, dass die Ansichten zum Teil weit auseinander gehen. Dies beginnt bereits bei der Präambel. Die CSP spricht sich klar für eine Anrufung Gottes im Einleitungstext aus. Für eine Partei, die sich auf die kirchliche Lehre berufe, gehöre diese Dimension ins Grundgesetz. Für die SP ist es widersprüchlich, die Trennung von Kirche und Staat zu begrüssen und gleichzeitig eine Anrufung Gottes in die Präambel aufzunehmen. SP: Kein Wort zur Sprachenfrage
Im Gegensatz zu den beiden Bezirksparteien Sense und See sowie der Stadtsektion verliert die kantonale SP in ihrer Vernehmlassungsantwort kein Wort zur Sprachenfrage. Die CSP ist hingegen beim Gebrauch der Amtssprachen gegen das Territorialitätsprinzip, da dieser Grundsatz bis heute nie angewendet worden sei. Sie unterstützt den Minderheitsantrag B, der dem ursprünglichen Vorschlag der Sachbereichskommission entspricht. Die Förderung der Zweisprachigkeit sei beschäftigungswirksam und stärke den Zusammenhalt unter den Sprachgemeinschaften. In diesem Sinne wird auch die formulierte Möglichkeit begrüsst, wonach ein Kind im Sprachgrenzgebiet in der Amtssprache seiner Wahl eingeschult werden kann.
Die SP unterstützt eine möglichst offen formulierte registrierte Partnerschaft. Die CSP möchte in der Verfassung lediglich festschreiben, dass «das Recht auf Ehe gewährleistet ist». Beim Artikel zum Thema «Lebensende» befürwortet die CSP den Minderheitsantrag, um so die Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe auszuschliessen.
Bei der Glaubens- und Gewissensfreiheit weist die CSP darauf hin, dass der entsprechende Absatz jeder Person das Recht zugestehe, «religiösem Unterricht zu folgen». Dabei wird der Bezug zu einer Bestimmung im Kapitel Bildung gemacht, wonach der Unterricht in den Schulen «politisch und konfessionell neutral» ist. Die CSP begrüsst die «konfessionelle Neutralität», wenn darunter «gleiche Rechte für die christlichen Konfessionen in den Schulen» verstanden wird und diese Neutralität im Schul- und Erziehungsbereich auch Raum lässt «für die menschlichen Bedürfnisse nach Spiritualität». Da der diesbezügliche Vorschlag des Verfassungsrates die CSP beunruhigt, wird eine andere Formulierung vorgeschlagen. Demgegenüber pocht die SP auf eine strikte religiöse Neutralität des Staates. Während die CSP die Beibehaltung des Status quo betreffend die Beziehungen Kirchen-Staat befürwortet, macht die SP für die entsprechenden Artikel einen neuen Vorschlag. Danach sind Kirchen und religiösen Gemeinschaften prioritär privatrechtlich organisiert. Bloss subsidiär könnte ihnen der Staat Vorrechte des öffentlichen Rechts zuerkennen, «wenn dies ihre soziale Bedeutung rechtfertigt und sie die Grundrechte beachten». Die SP ist der Ansicht, dass die Kirchensteuer gemäss Verfassung eine Mandatssteuer sein sollte. Die CSP lehnt dies klar ab, weil die Pfarreien ihre Steuersouveränität und die Kirchen einen Grossteil ihrer Einkünfte verlieren würden. Die Mandatssteuer könnte nur dann als Variante akzeptiert werden, wenn Steuerpflichtige, die nicht Mitglied einer anerkannten Kirche sind, diese zu bezahlen hätten und Kirchenmitglieder weiterhin ihre Kirchensteuer bezahlen. Richterwahlen als Zankapfel
Gemäss Vorschlag der Mehrheit des Verfassungsrates sollten in Zukunft alle Richter durch den Grossen Rat gewählt werden, dies nach Begutachtung durch den Justizrat. Die CSP schlägt nun vor, dass die Gerichtsbehörden der ersten Instanz vom Justizrat gewählt werden. Das kommt für die SP überhaupt nicht in Frage. Sie schliesst auch aus, dass der Justizrat Kandidaturen begutachtet.
Auch wenn die Einführung eines Justizrates als unabhängige Aufsichtsbehörde begrüsst wird, werden die entsprechenden Bestimmungen im Verfassungsvorentwurf von der SP «entschieden zurückgewiesen». Bei einer schlechten Formulierung dieses Kapitels könnte nach Meinung der Sozialdemokraten der Verfassungsentwurf gar als Ganzes in Frage gestellt sein. In der Verfassung sollte somit lediglich der Grundsatz der Einführung eines Justizrates festgeschrieben werden, während seine Zusammensetzung im Gesetz zu regeln wäre. Diese Meinung teilt auch die CSP. Die SP ist zusätzlich der Ansicht, dass der Justizrat zur Hälfte aus ausserkantonalen Persönlichkeiten bestehen sollte.
Finanz- und Strukturfragen
Der «starre Grundsatz» betreffend den Budgetausgleich im Vorentwurf, könnte für die SP ebenfalls ein Grund sein, den Vorschlag als Ganzes abzulehnen. Es wäre für den Staat nicht möglich, eine antizyklische Wirtschaftspolitik zu betreiben. Deshalb wird eine neue Formulierung vorgeschlagen. Während die CSP mit den vorgeschlagenen Bestimmungen zum Staatshaushalt und zur territorialen Gliederung durchaus leben kann, vertritt die SP die Meinung, dass der Verfassungsrat auch die Frage der Verwaltungseinheiten viel zu wenig eingehend und aufmerksam beraten hat. Der Kanton müsse moderne Strukturen erhalten, die den künftigen Bedürfnissen entsprechen, und da würden die Verwaltungskreise ihre Bedeutung verlieren. Aufgrund der sich auf regionaler Ebene entwickelten Zusammenarbeitsformen, brauche es neue Lösungen. Der Verfassungsrat solle deshalb die Schaffung von Regionen und Agglomerationen vorsehen, die Finanzkompetenzen, ein Parlament und eigene Behörden hätten.
Von Nuancen abgesehen, vertreten CSP und SP in den meisten Gesundheits- und sozialen Fragen ähnliche Positionen (z.B. Mutterschaftsversicherung, Mindestlohn, Kinderzulagen). Dasselbe gilt für die Gewährung des Stimm- und Wahlrechtes für Ausländerinnen und Ausländer, für die Einführung von Generalräten in grösseren Gemeinden oder für die Unterstützung der politischen Parteien. wb
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