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Freitag 14. November 2003, Schwerpunkt Teilerfolg
für Ausländer
FREIBURG.Der Freiburger Verfassungsrat hat sich am Donnerstag mit 80 zu 38 Stimmen für das Stimm- und Wahlrecht der Ausländer auf Gemeindeebene ausgesprochen. Entgegen dem Entscheid in erster Lesung vom Februar hat er dieses Recht auf Kantonsebene wieder aus dem Verfassungsvorentwurf gestrichen. Aufgrund der Reaktionen während der Vernehmlassung war die Mehrheit des Rates der Meinung, dies hätte vor dem Volk keine Chance und könnte somit den gesamten Entwurf gefährden.
Zuvor hatte der Verfassungsrat sein Ja aus der ersten Lesung zu einer Mutterschaftsversicherung bekräftigt, die ab 1. Januar 2008 Leistungen während 14 Wochen erbringen soll. Bei Inkraftsetzung eines Bundesgesetzes würden die entsprechenden kantonalen Leistungen wieder eingestellt. wb
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