Kanton |
Freitag 14. November 2003, Kanton Sozialpartnerschaft
Wann ist Streik zulässig?
Wie bereits während der ersten Lesung Anfang Jahr wurde auch bei der gestrigen Debatte im Verfassungsrat um die Bestimmung über das Streikrecht hart gerungen. Gemäss Vorentwurf sind «Streik und Aussperrung zulässig, wenn sie Arbeitsbeziehungen betreffen ....» Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmerschaft keine Kampfmassnahmen zu Gunsten von Angestellten in anderen Betrieben ergreifen darf, auch wenn sie beispielsweise zur gleichen Holding oder Branche gehören.
Alexandre Grandjean (SP, Murten) verlangte als Sprecher einer Kommissionsminderheit, den erwähnten Passus zu streichen, um so genannte «Solidaritätsstreiks» zu ermöglichen. Mit 47 zu 68 Stimmen unterlag er aber im Plenum, welches zudem den Vorschlag der Kommission guthiess, die beiden Artikel «Koalitionsfreiheit» und «Kollektivstreitigkeiten» in einem Artikel zusammenzufassen. Zuvor hatte der Rat auch das Petitionsrecht bestätigt mit dem Zusatz, dass «die angesprochene Behörde eine begründete Antwort gibt».
Im Weiteren hat der Verfassungsrat gestern Nachmittag bestätigt, dass für ein Referendum weiterhin 6000 Unterschriften nötig sein sollen. Schliesslich hat er bekräftigt, dass er die Volksmotion als neues Recht in der Verfassung festschreiben will. Dafür sind, wie bereits in der ersten Lesung vorgesehen, 300 Unterschriften notwendig. wb
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