Kanton

Samstag 15. November 2003, Kanton


Der Mindestlohn ist vom Tisch
Verfassungsrat hat mit Beratung der Staatsaufgaben begonnen
In der so genannten Null-Lesung hatte der Verfassungsrat eine Bestimmung verabschiedet, wonach in einem Gesetz der Mindestlohn festzulegen ist. In der ersten Lesung hat er diese dann wieder gestrichen und den Entscheid am Freitag in der zweiten Lesung bestätigt. Somit wird die entsprechende Forderung im Verfassungsentwurf definitiv nicht enthalten sein.
Von WALTER BUCHS
Die Diskussion der Frage, ob in der künftigen Kantonsverfassung eine Bestimmung enthalten sein soll, welche den Gesetzgeber verpflichtet, einen Mindestlohn festzulegen, stand am letzten Tag der Novembersession des Verfassungsrates im Mittelpunkt des Interesses. Dabei trafen die unterschiedlichen Auffassungen über ein wünschbares Gesellschafts- und Wirtschaftssystem hart aufeinander.
Kompromissvorschlag
Für Vertreter der linken Parteien ist ein staatlich vorgeschriebener Mindestlohn ein wirksames Mittel, um die Folgen der neuen Armut zu bekämpfen. Die Mehrheit der Bürgerlichen sieht darin ein schlechtes Instrument der Wirtschaftspolitik, das zu perversen Auswirkungen führt und das angesprochene Problem nur marginal lindern kann. Mindestlöhne seien unter den Sozialpartnern über Gesamtarbeitsverträge festzulegen.
Vertreter von linken Parteien hatten deshalb im Rahmen der zweiten Lesung vorgeschlagen, die in erster Lesung knapp abgelehnte Forderung nach einem Mindestlohn wieder aufzunehmen. Da die Gegner darin aber eine Schwächung der Sozialpartnerschaft sahen, schlug Félicien Morel (Öffnung, Belfaux) einen Kompromiss mit folgendem Wortlaut vor: «In Branchen, die nicht einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, ist ein Mindestlohn vorgesehen.»
Für Ambros Lüthi (SP, Freiburg) stellen tatsächlich in erster Linie jene Branchen ein Problem dar, in denen es keine Gesamtarbeitsverträge gibt. Auch Philippe Wandeler (CSP, Freiburg) unterstützte den Vorschlag Morels. Es sei ja mehr als stossend, wenn Arbeitnehmende trotz einer Vollzeitstelle einen Lohn bekommen, der fürs Leben nicht reicht. Mit der Verfassungsbestimmung könnte dem entegengewirkt werden. Alain Berset (SP, Belfaux) appellierte deshalb namentlich an die CVP-Ratsmitglieder, für die Lösung zu stimmen.
Systemfremder Ansatz
Für Claude Schenker (CVP, Freiburg) ist der Mindestlohn aber «die schlechteste Lösung, um die neue Armut zu bekämpfen». Er erinnerte daran, dass er bereits in der ersten Lesung mit der «Negativsteuer» einen anderen, aber wirksamen Vorschlag zur Lösung des Problems der «Working poor» eingebracht habe. Dieser sei aber von der SP vehement bekämpft worden. Er werde den Antrag auch in der zweiten Lesung wieder stellen, wenn der entsprechende Artikel zur Debatte stehe.
Katharina Hürlimann (FDP, Kerzers) gab bekannt, dass ihre Fraktion strikt gegen die Festschreibung des Mindestlohns in der Verfassung sei. Ihr Fraktionskollege Jean-Jacques Marti ergänzte, dass es nicht Aufgabe der Verfassung, sondern der Wirtschaft sei, diese Frage zu lösen. Nachdem Félicien Morel nochmals unterstrichen hatte, dass sein Vorschlag als subsidiäre Massnahme zu Gesamtarbeitsverträgen zu verstehen sei, wurde er dennoch mit 66 zu 51 Stimmen abgelehnt.
Der Artikel zum Thema «Materielle Sicherheit» hat nun in der Version der zweiten Lesung folgenden Wortlaut: «Staat und Gemeinden ergreifen Massnahmen, um die Folgen der Arbeitslosigkeit zu lindern, der sozialen oder beruflichen Ausgrenzung vorzubeugen und die Wiedereingliederung zu fördern.»


Familienpolitik
Künftig sollen die Gesetze im Kanton Freiburg auf ihre «Familienverträglichkeit» überprüft werden. Entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission hat der Verfassungsrat am Freitag auf Vorschlag der CVP mit 58:50 Stimmen an einer entsprechenden Bestimmung festgehalten.
Diese ist Bestandteil eines Artikels im Kapitel «Staatsaufgaben», welcher den Kanton zu einer «umfassenden Familienpolitik» verpflichtet. Danach soll er Rahmenbedingungen schaffen, «die es ermöglichen, Arbeits- und Familienleben in Einklang zu bringen». wb

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