Kanton

Mittwoch 10. Dezember 2003, Kanton


Für Religionsunterricht
Verfassungsrat berät die Artikel zum Thema «Bildung»
Im Rahmen der obligatorischen Schulzeit sollen anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin Religionsunterricht erteilen können. Der Verfassungsrat hat am Dienstag einen entsprechenden Artikel in den Entwurf der Verfassung aufgenommen.
Von WALTER BUCHS
Im Vorentwurf für eine neue Freiburger Kantonsverfassung, der im Frühjahr in die Vernehmlassung geschickt wurde, hiess es lediglich, dass «in öffentlichen Schulen und subventionierten Privatschulen der Unterricht politisch und konfessionell neutral» sei. Von der Tätigkeit der Kirchen in den Schulen war entgegen dem geltenden Schulgesetz nicht die Rede. Diese Lücke hat in der Vernehmlassung zu sehr vielen Reaktionen geführt.
Vernehmlassung Rechnung getragen
Zuhanden der 2. Lesung, deren Beratung der Verfassungsrat am Dienstag fortgesetzt hat, hatte die Kommission folgenden Wortlaut des entsprechenden Artikels vorgeschlagen: «Der Unterricht achtet die konfessionelle und politische Neutralität. Die anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften können im Rahmen der obligatorischen Schulzeit Religionsunterricht erteilen.»
Diese neue Formulierung wurde namentlich von der CVP unterstützt. Für Fraktionssprecherin Gabrielle Bourguet, Granges, gibt es keinen Grund, das heutige Schulgesetz in Frage zu stellen. Daniel de Roche, Guschelmuth, betonte, dass der Religionsunterricht namentlich dank seines Beitrags zur Wertebildung «in starkem Masse zum Gemeinwohl» beitrage. Die SP-Fraktion hatte demgegenüber beantragt, den vorgeschlagenen Artikel ganz zu streichen. Der Kommissionsvorschlag wurde in der Abstimmung mit 53:45 Stimmen dem SP-Vorschlag vorgezogen.
Im Artikel zum Thema «Grundausbildung» ging es in erster Linie darum, ob ein oder zwei Kindergartenjahre verfassungsmässig vorgeschrieben werden sollen. Entgegen der Formulierung im Vorentwurf wollte eine Kommissionsmehrheit ausdrücklich erwähnen, dass das erste Kindergartenjahr freiwillig und das zweite obligatorisch ist.
Für eine Kommissionsminderheit war dies aber zu eng gefasst. Katharina Thalmann (SVP, Murten) wies darauf hin, dass die Schule einem starken Wandel unterworfen ist und dass der neue Verfassungstext für die gegenwärtige und künftige Entwicklung offen sein müsse. Ihr Vorschlag lautete somit kurz und bündig: «Staat und Gemeinden sorgen für eine obligatorische und kostenlose, den Fähigkeiten der einzelnen Kinder entsprechende Grundausbildung, die allen Kindern offen steht.» Auch für sie stehe fest, dass der «Kindergarten integrierter Bestandteil der schulischen Grundausbildung» sei. Diese Formulierung wurde dann vom Plenum mit 63:39 Stimmen gutgeheissen. Das weitere wird das Gesetz regeln.
Welche Fremdsprache zuerst?
Im Verfassungsentwurf stand die Bestimmung, wonach die erste in der Schule unterrichtete Fremdsprache die andere Amtssprache sei. Die Kommission schlug vor, diesen Artikel zu streichen. Bernadette Hänni (SP, Murten) machte aber darauf aufmerksam, dass die Ausgangslage jetzt eine andere sei, nachdem das Plenum im November den Artikel über die Zweisprachigkeit gestrichen hatte. Im Namen der CSP setzte sich Hermann Boschung, Schmitten, für die Beibehaltung der Bestimmung ein. Für die meisten eher überraschend folgte ihm der Rat mit 63:33 Stimmen.
Im Artikel über die «weiterführenden Schulen» hatte die FDP vorgeschlagen den Absatz zu streichen, welcher die verfassungsmässige Verankerung der Gewährung von Studienbeihilfen betraf. Das Plenum lehnte aber diesen Antrag mit 70:29 Stimmen ab.
Jedem Kind seine Leistung
Als eine der Massnahmen einer umfassenden Familienpolitik sieht der Entwurf für die neue Freiburger Kantonsverfassung vor, dass «der Staat jedem Kind Leistungen ausrichtet». Im Namen der FDP beteuerte Jean-Jacques Marti am Dienstag an der Verfassungsratssitzung, dass seine Fraktion eine Familienzulageordnung klar befürworte. Sie sei aber gegen den neu vorgeschlagenen Grundsatz «Ein Kind - eine Leistung». Man müsse sich bewusst sein, dass die Kinderzulagen voll von den Arbeitgebern bezahlt würden, welche mit einer Systemänderung nicht einverstanden seien. Trotzdem bestätigte das Plenum mit 72:32 Stimmen die von der Kommission vorgeschlagene Formulierung.
Auch andere Abänderungsanträge in Sachen Kinderzulagen hatten am Dienstag keine Chance. So wollte eine Kommissionsminderheit präzisieren, dass die vom Staat jedem Kind ausgerichteten finanziellen Leistungen «einen wesentlichen Teil seiner Unterhalts- und Erziehungskosten decken». Eine andere Kommissionsminderheit wollte den Absatz streichen, dass Familien mit Kleinkindern ergänzende Leistungen erhalten, sofern ihre finanziellen Verhältnisse es erfordern.
Schliesslich hat das Plenum auf Vorschlag der Kommission den Artikel über die Jugendförderung gestrafft und jenen über ein «Büro für Familie, Jugend und Gleichstellung» gestrichen. wb

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