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Donnerstag 11. Dezember 2003, Kanton Es bleibt bei 130 Grossräten
Verfassungsrat ändert seine Ansichten über Kantonsparlament
Der Grosse Rat soll wie bis anhin 130 Mitglieder umfassen. Der Verfassungsrat hat sich am Mittwoch mit 55 zu 49 Stimmen gegen eine Reduktion auf 110 Mitglieder ausgesprochen, wie dies noch im Vorentwurf vorgesehen war.
Von ARTHUR ZURKINDEN
Der Verfassungsrat hat in zweiter Lesung einige ursprünglich vorgesehene Artikel gestrichen. Auch hat er sich in einigen Sachfragen vom Vorentwurf entfernt.
Minderheiten schützen
Obwohl Peter Jaeggi als Präsident der Kommission 5 (Kantonale Behörden) daran erinnerte, dass sich in der Vernehmlassung 54,3 Prozent für eine Reduktion der Anzahl Grossräte auf 110 ausgesprochen haben, entschied sich der Verfassungsrat für 130. Vor allem die SP- und SVP-Fraktionen wollten, dass die Minderheiten, kleinen Parteien und die Regionen weiterhin im Kantonsparlament vertreten sind. So gab SP-Sprecherin Anna Petrig zu bedenken, dass sich Minderheiten erst nach den Entscheiden im Grossen Rat zu Wort melden würden, und zwar mit der Lancierung von Referenden, wenn sie ihre Stimme nicht im Parlament einbringen können.
Aber auch der EVP-Vertreter Daniel de Roche wollte mit 130 Grossräten den sprachlichen und religiösen Minderheiten die Gelegenheit geben, im Kantonsparlament vertreten zu sein. Er wollte so auch eine Polarisierung verhindern, welche die Politik blockiert.
Verfassung sieht
kein Vertretungssystem vor
Die Verfassung wird nicht vorschreiben, ob nebst den Grossräten auch Stellvertreter gewählt werden können. Der Rat hat dies mit 72 zu 30 Stimmen abgelehnt. «Der Grosse Rat kann selber entscheiden, ob er Stellvertreter will oder nicht», hielt FDP-Sprecher Denis Boivin fest und sprach sich so gegen eine Kann-Formel aus, wie sie noch im Vorentwurf festgehalten worden war. Zuvor wies Peter Jaeggi erfolglos auf den «Salat» im Grossen Rat hin, «weil viele Grossräte ihre Präsenz nicht einhalten können». Auch Martin Ott (FDP, Heitenried) verteidigte die Kann-Formel. Seiner Ansicht nach wäre nicht ein Drittel der Verfassungsräte zurückgetreten, hätten sie auf Vertreter zurückgreifen können.
Mit 57 zu 40 Stimmen hat der Rat auch einen Antrag von Moritz Boschung (CVP, Düdingen) abgelehnt. Er wollte, dass die Anzahl Wahlkreise (acht) nicht in der Verfassung festgelegt werde. Dagegen wehrte sich vor allem SP-Ständerat Alain Berset. Er befürchtete, dass sich bei einer grossen Anzahl Wahlkreise nur noch die grossen Parteien durchsetzen.
Klar abgelehnt wurden zudem zwei CSP-Anträge. Laut CSP sollten die Kandidatinnen und Kandidaten des Grossen Rates ihren Wahlkreis frei wählen können und Listenverbindungen möglich sein. Die Mehrheit war der Ansicht, dass diese Bestimmungen nicht in die Verfassung gehören. Ein Sekretariat
für den Grossen Rat
Mit 56 zu 38 Stimmen hat sich der Verfassungsrat für ein eigenes Sekretariat für den Grossen Rat ausgesprochen, wie dies bereits der Vorentwurf vorgesehen hatte. CVP-Sprecher Claude Schenker wies erfolglos auf die hohen Kosten hin, die eine solche Infrastruktur verursacht. Er schätzte die Kosten auf eine halbe Million.
Was die parlamentarischen Vorstösse, Fraktionen und Kommissionen betrifft, so sollen diese Fragen nicht in der Verfassung geregelt werden. Der Verfassungsrat entschied sich am Mittwoch für die ersatzlose Streichung entsprechender Artikel.
Gegen Negativsteuer
und Steuerrabatt
In der Verfassung vorgesehen werden weder eine Negativsteuer noch ein Steuerrabatt. Für einen Rabatt setzte sich vor allem Claude Schenker (CVP, Freiburg) ein. Denis Boivin (FDP) rechnete vor, dass bei einem Rabatt von 800 Franken pro Kind 20 Mio. in der Staatskasse fehlen würden, die vom Mittelstand und von den Reichen gedeckt werden müssten. «Es wäre falsch, alle Ungerechtigkeiten über das Steuergesetz korrigieren zu wollen», betonte der ehemalige Finanzdirektor Félicien Morel (Öff., Belfaux). «Diese Vorschläge gehören nicht in die Verfassung, sondern in die Steuer- und Sozialgesetzgebung», hielt auch Peter Jaeggi (CSP, Schmitten) fest.
Keine Steuergelder
für humanitäre Hilfe
Ohne Erfolg setzte sich Alexandre Grandjean (SP, Murten) dafür ein, dass 0,5 Prozent des Steuerertrages oder jährlich 2,75 Mio. Franken für humanitäre Hilfe eingesetzt werden. «Wir sollten und müssen einen Beitrag leisten für langfristige Projekte», hielt er fest. Der Antrag wurde jedoch mit 69 zu 38 Stimmen abgelehnt.
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