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Freitag 12. Dezember 2003, Kanton Die Pfarreisteuer bleibt
Sozial-kulturelle Rolle der Kirchen
In der neuen Kantonsverfassung wird nicht ausdrücklich erwähnt sein, dass die Kirchensteuer per Gesetz durch eine Mandatssteuer ersetzt werden kann. Der Verfassungsrat hat einen entsprechenden Absatz aus dem Entwurf gestrichen.
Von WALTER BUCHS
In erster Lesung hatte der Verfassungsrat einen Artikel angenommen, der bestimmt, dass die Erhebung von Kirchensteuern durch das Gesetz geregelt wird und dass dieses die Kirchensteuer allenfalls durch eine Mandatssteuer ersetzen kann.
Dieser zweite Teil der Bestimmung kam in der Vernehmlassung im Frühsommer gar nicht gut an. Deshalb schlug die Kommission vor, ihn wieder zu streichen, was das Plenum am Donnerstag anlässlich der zweiten Lesung mit 69:32 Stimmen auch getan hat. Hingegen wurde der Antrag der Fraktion «Freie Bürgerinnen», den ganzen Artikel zu streichen, mit 53:49 Stimmen verworfen.
Als Vertreter der CVP machte Joseph Buchs, Freiburg, vorgängig darauf aufmerksam, dass die Kirchen bei der Einführung einer Mandatssteuer eines wesentlichen Teils ihrer Mittel verlustig gingen, während die SP gegen die Streichung der Bestimmung war. Im Namen der FDP schlug Fabian Vollmer, St. Antoni, eine Zusatzbestimmung war, die besagte, dass juristische Personen von der Kirchensteuer befreit sind. Claude Schenker (CVP, Freiburg) wies darauf hin, dass auch Unternehmen vom sozialen Netz profitieren, das die Kirchen unterhalten. Daniel de Roche (EVP, Guschelmuth) gab zu bedenken, dass die Kirchen unschätzbare Dienste an der Gesellschaft leisten, die auch den Unternehmen zugute kommen. Der FDP-Vorschlag, der nicht das erste Mal eingereicht wurde, wurde dann mit 70:30 Stimmen abgelehnt. Ende der zweiten Lesung
Geradezu im Eilzugstempo hat der Verfassungsrat am Donnerstag die Bestimmungen über die «vollziehende Gewalt» (Staatsrat) und die «zivile Gesellschaft» durchberaten. Dabei hat er im Sinne der Vernehmlassungsergebnisse zahlreiche Artikel gestrafft und auf das Wesentliche beschränkt. Die von der zuständigen Kommission vorgeschlagenen Schlussbestimmungen wurden praktisch diskussionslos genehmigt.
Der Verfassungsrat konnte somit gestern die Dezember-Session einen Tag früher als geplant beenden. In der Schlussabstimmung wurde der in der November- und Dezember-Session in zweiter Lesung durchberatene Verfassungsentwurf mit 64:29 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen. Mitte Januar trifft sich dann das Plenum zur dritten Lesung.
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