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Freitag 12. Dezember 2003, Kanton Retusche beim Justizrat
Verfassungsrat ergänzt Zusammensetzung
Die Zusammensetzung des vom Verfassungsrat vorgeschlagenen Justizrates ist in der Vernehmlassung auf starke Kritik gestossen. Nun hat das Plenum einer von den Fraktionschefs unterstützten Ergänzung zugestimmt.
Im Zuge der Justizaffären in den 90er Jahren ist im Kanton Freiburg der Ruf nach einem Organ laut geworden, das das Funktionieren der Justiz zu kontrollieren hätte. Mit dem Vorschlag zur Einführung eines Justizrates hat der Verfassungsrat dieser Forderung Rechnung getragen. Gemäss diesem Vorschlag sollte diese Aufsichtsbehörde aus je einem Mitglied des Grossen Rates, des Staatsrates, des Kantonsgerichts, des Freiburger Anwaltsverbandes, der Staatsanwaltschaft und der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden sowie einem Professor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität bestehen. Diese würden vom Grossen Rat auf Vorschlag jener Behörde oder Gruppe bezeichnet, der sie angehören.
Die Tatsache, dass die Zusammensetzung somit von vornherein gegeben ist, hinterliess in der ersten Lesung im Verfassungsrat mehr als ein ungutes Gefühl und in der Vernehmlassung wurde teils massiv Kritik geübt. Nun hat die zuständige Kommission dem Plenum am Donnerstag vorgeschlagen, dass der Justizrat noch aus «zwei anderen Mitgliedern bestehen soll, die vom Justizrat vorgeschlagen werden. Die Idee ist, dass so auch ein Nicht-Jurist oder eine aussen stehende Fachperson in das neue Gremium Einsitz nehmen kann. Wie Denis Boivin (FDP, Freiburg) dem Plenum bekannt gab, handelt es sich dabei um einen von den Fraktionschefs getragenen Kompromissvorschlag. Eigen- oder Fremdkontrolle?
Die CSP und eine Mehrheit der Fraktion «Offene Liste» schlugen hingegen vor, in der Verfassung bloss die Zahl der Mitglieder und deren Amtsdauer festzulegen. Damit wäre der Grosse Rat bei der Wahl frei. Für Reinold
Raemy (CSP, Tafers) ist das von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene System «mehr als merkwürdig». Auch für Patrik Gruber (SP, Düdingen) hat der Vorschlag mit einer externen, unabhängigen Kontrolle nichts gemein. Die Aufsicht über das Funktionieren der Justiz könne nicht allein Sache von Juristen sein. Mit den zwei zusätzlichen Mitgliedern erfolge keine wirkliche Korrektur.
Trotzdem lehnte das Plenum die Änderungsanträge ab und hiess den Kommissionsvorschlag deutlich gut, nachdem Kommissionspräsident Philippe Vallet (CVP) vorgängig betont hatte, dass die Verfassung die Zusammensetzung dieser neuen Behörde nicht einem anderen Gremium überlassen sollte. wb
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