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Freitag 12. Dezember 2003, Kanton Keine «Préfets» in Bern
Verfassungsrat gegen Ämterkumulation
Staatsräte und Oberamtmänner können nicht gleichzeitig als Stände- oder Nationalräte im eidgenössischen Parlament Einsitz nehmen. Der Verfassungsrat ist gegen eine Ämterkumulation.
Der Verfassungsrat hat in zweiter Lesung in der Frage der Ämterkumulationen einige Änderungen vorgenommen. Im Gegensatz zum Vorentwurf dürfen seiner Ansicht nach nicht nur die Staatsräte, sondern auch die Oberamtmänner nicht gleichzeitig ein eidgenössisches Mandat wahrnehmen. Dies forderte vor allem die CSP-Fraktion. Hermann Boschung (Schmitten) wollte, dass sich auch die Oberamtmänner voll und ganz ihrer vielseitigen Aufgaben annehmen. Eine Ämterkumulation soll allerdings wäh-rend der laufenden kantonalen Amtsperdiode zulässig sein.
Gegen ein Verbot der Ämterkumulation wehrte sich die FDP-Fraktion. Fabian Vollmer (St. Antoni) gab dabei zu bedenken, dass den in der Privatwirtschaft tätigen Parlamentariern auch nicht verboten werde, diese Tätigkeiten aufzugeben. «Das Volk soll entscheiden», betonte er. Patrik Gruber (SP, Düdingen) befürchtete jedoch, dass die Chefbeamten regieren werden, wenn Staatsräte allzu häufig in Bern tagen. «Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse», meinte er. Ersatzrichter sind wählbar
Berufsrichter dürfen nicht gleichzeitig im Grossen Rat sein. Der Verfassungsrat hat jedoch einen CVP-Antrag angenommen, wonach Ersatzrichter am Kantonsgericht wählbar sein sollen. Der Vorentwurf sah auch für die Ersatzrichter am Kantonsgericht ein Verbot vor.
Knapp angenommen hat der Rat auch einen Änderungsantrag der CSP. Somit soll in der Verfassung verankert werden, dass niederlassungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton Wohnsitz haben, ein richterliches Amt ausüben können. Der von Reinold Raemy (Tafers) begründete Antrag wurde vor allem von der SP unterstützt. Bernadette Hänni (Murten) dachte dabei an das Gewerbe- oder Mietgericht, in welchen Ausländer als Richter Einsitz nehmen könnten.
Ausgeglichenes Staatsbudget
Die Verfassung soll weiterhin vorsehen, dass der Voranschlag der Laufenden Rechnung des Staates ausgeglichen sein muss. Die konjunkturelle Lage und ausserordentliche Finanzbedürfnisse werden aber als Gründe für ein nicht ausgeglichenes Staatsbudget genannt. Die infolge dieser Situation entstandenen Verluste müssen jedoch ausgeglichen werden. Der Verfassungsrat diskutierte am Mittwoch vor allem über die Zeitspanne, in welcher dieser Ausgleich zu erfolgen hat. Schliesslich entschied sich der Rat für die Version der Kommission 5. Demnach sind die Verluste «in den folgenden Jahren» auszugleichen. Laut Vorentwurf hatte der Ausgleich innerhalb von fünf Jahren zu erfolgen. SP-Sprecherin Anna Petrig gab jedoch zu bedenken, dass der Staat eine antizyklische Politik betreiben müsse, Konjunkturzyklen jedoch länger als fünf Jahre dauern. Sie befürchtete, dass der Staat bei einer allzu kurzen Dauer stark sparen müsste und vielleicht auch nicht mehr in der Lage wäre zu investieren.
az
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