Kanton

Freitag 16. Januar 2004, Kanton


Unterstützung der Mütter
Mit der Ergänzung des entsprechenden Artikels hat der Verfassungsrat gestern ein Zeichen gesetzt, um die Mutterschaft besser anzuerkennen.

Bisher hat die Frage einer kantonalen Mutterschaftsversicherung in jeder Phase der Ausarbeitung der neuen Kantonsverfassung im Plenum zu ausgiebigen und kontroversen Diskussionen geführt. Dies war auch am Donnerstag bei der dritten Lesung nicht anders.
Ein in zweiter Lesung angenommener Absatz besagt, dass «Mütter, die nicht oder teilzeitlich erwerbstätig sind und in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben, Leistungen erhalten, die mindestens den Grundbetrag des Existenzminimuns gewährleisten». Die CVP schlug nun vor, diese Leistung unabhängig der finanziellen Verhältnisse auszuschütten, wobei in Teilzeit Erwerbstätige proportional zur Arbeitszeit Anspruch auf den Betrag haben. Die FDP beantragte die Übergangsbestimmung in dem Sinne zu ergänzen, dass «Mütter, die nicht oder teilweise erwerbstätig sind und in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben, während höchstens zwölf Monaten Leistungen erhalten».
Die SVP wollte lediglich den Grundsatz in der Verfassung festhalten und die Details zur Zahlung von Leistungen dem künftigen Gesetz überlassen, dies umso mehr als die Angelegenheit höchstwahrscheinlich bald auf Bundesebene geregelt wird. Das Plenum entschied sich dann ganz deutlich für den Vorschlag der CVP und lehnte die anderen Anträge ab.
Kein Mindesteinkommen
Da Vorschläge zur Bekämpfung der Armut wie Mindestlohn oder Negativsteuer vom Verfassungsrat abgelehnt wurden, schlug Joseph Rey (CSP, Freiburg) die Garantie eines Mindesteinkommens vor. Im jetzigen Zeitpunkt der Diskussion beschloss aber das Plenum mit 61 zu 43 Stimmen, darauf gar nicht erst einzutreten. wb


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