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Freitag 16. Januar 2004, Kanton Territorialitätsprinzip zementiert
Verfassungsrat bestätigt fast durchwegs die Beschlüsse der zweiten Lesung
Ein letzter Versuch, die ausdrückliche Erwähnung des so genannten Territorialitätsprinzips in der neuen Kantonsverfassung zu verhindern, ist am Donnerstag anlässlich der dritten Lesung des Entwurfs gescheitert. Namentlich für die meisten Deutschsprachigen ist damit die Sprachenfrage ungenügend gelöst.
Von WALTER BUCHS
Eine Mehrheit des Verfassungsrates hat bei der Diskussion der Sprachenartikel stets unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass eine ausdrückliche Erwähnung des Territorialitätsprinzips Voraussetzung dafür sei, dass die neue Kantonsverfassung vom Volk auch angenommen werden könne. Ebenso klar ist und bleibt für die Mehrheit der Deutschsprachigen, dass aufgrund der Erfahrung der vergangenen zwölf Jahre der erwähnte Grundsatz unklar und namentlich in zweisprachigen Gemeinden, wo es Sprachenprobleme zu regeln gibt, nicht anwendbar ist.
Erneute Debatte abgelehnt
Wie bereits in der Novembersession hat Moritz Boschung (CVP, Düdingen) deshalb am Donnerstag zu Beginn der dritten Lesung des Verfassungsentwurfs einen neuen Vorschlag eingebracht, der inhaltlich die vom Plenum angenommene Fassung zwar weitgehend übernimmt, den fraglichen Begriff aber nicht direkt erwähnt (siehe auch FN vom 7. Januar, Seite 5). Der Sensler Verfassungsrat betonte, dass es darum gehe, eine Lösung vorzuschlagen, die klar ist in der Anwendung und den Anliegen aller entgegenkommt.
Im Namen der CSP-Fraktion sprach sich Peter Jäggi, Schmitten, für den Vorschlag Boschung aus. Er könne die Überlegung von Félicien Morel (Öffnung, Belfaux), nicht nachvollziehen, welcher das Territorialitätsprinzip einmal mehr als Integrationselement bezeichnete. Die Sprecher der CVP- und FDP-Fraktion sprachen sich gegen die Wiederaufnahme der Sprachendebatte aus, während SVP und Bürgerliste in der Frage gespalten waren. Das Plenum lehnte dann den Vorschlag Boschung erwartungsgemäss, aber doch relativ knapp mit 58 zu 41 Stimmen bei 14 Enthaltungen ab. Anschliessend wurde das Ergebnis der zweiten Lesung, welches von der Redaktionskommission leicht überarbeitet wurde, mit 95 zu 13 Stimmen bei sieben Enthaltungen bestätigt.
Vorgängig gab Patrik Gruber (SP, Düdingen) seiner Enttäuschung darüber Ausdruck, dass «die Diskussion abgewürgt wurde». Das Ergebnis der zweiten Lesung sei für ihn nicht akzeptabel. Er könne einer Verfassung mit dieser Version nie zustimmen. Wenn die ausdrückliche Erwähnung des Territorialitätsprinzips für viele so wichtig sei, dann könne er das akzeptieren. Die Nennung der Zweisprachigkeit als Identitätsmerkmal des Kantons sei aber ebenso wichtig. Dies sei in der Fassung der ersten Lesung, welche ein tragfähiger Kompromiss wäre, der Fall gewesen, nicht aber in jener der zweiten. Registrierte Partnerschaft
Der Verfassungsentwurf in der Version der zweiten Lesung sieht einerseits die Gewährleistung des Rechts auf Ehe und Familie vor, andererseits - in einem separaten Artikel - auch die Gewährleistung der Rechts zur Eintragung einer Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Claude Schenker (CVP, Freiburg) sprach sich erneut entschieden gegen diese Bestimmung auf Verfassungsebene aus, auch wenn er die Probleme homosexueller Paare anerkenne und diese respektiere. Schenker erinnerte daran, dass diese Probleme sowieso nächstens auf Bundesebene gelöst würden. Auch für Daniel de Roche (CVP, Guschelmuth) würde man mit dieser Bestimmung in der Kantonsverfassung ein falsches Zeichen setzen. Verschiedene Ratsmitglieder sprachen sich aber für die Bestätigung des Entscheids der zweiten Lesung aus, mit dem Hinweis, dass es sich um einen breit abgestützten Kompromiss handelt. Der Rat tat dies dann mit 74 zu 35 Stimmen.
Stimm- und Wahlrecht für Ausländer
In erster Lesung hatte der Verfassungsrat eine Bestimmung gutgeheissen, wonach Auslandschweizer, welche über das freiburgische Bürgerrecht verfügen oder im Kanton Wohnsitz hatten, in kantonalen Ange-
legenheiten stimm- und wahlberechtigt sind. Dieser Absatz wurde dann in zweiter Lesung relativ knapp wieder gestrichen. Ohne grosse Diskussion, aber gegen den Willen der Mehrheit von FDP- und SP-Fraktion hat das Plenum die Bestimmung gestern mit 61 zu 42 Stimmen wieder in den Verfassungsentwurf aufgenommen.
Ein besonders umstrittener Punkt des Verfassungsentwurfs ist seit Beginn das Stimm- und Wahlrecht für (niederlassungsberechtigte) Ausländer. Im November hatte sich das Plenum zu einem von der Mehrheit der Fraktionschefs unterbreiteten Kompromiss durchgerungen, wonach dieses Recht in einem ersten Schritt auf Gemeinde-, nicht aber auf Kantonsebene zu gewähren ist.
Der Versuch der SP-Fraktion, dies in der dritten Lesung auch wieder auf Kantonsebene durchzubringen, wurde gestern mit 67 zu 42 Stimmen abgelehnt. Für SVP-Sprecher Ueli Johner (Kerzers) würde diese Ausweitung «die Beerdigung des Verfassungsentwurfs» bedeuten. Auch beim Thema Streikrecht gelang es der SP nicht, auf die Version der ersten Lesung zurückzukommen. - Der Verfassungsrat hat am Donnerstag 68 der 145 Artikel des Verfassungsentwurfs in dritter Lesung angenommen. Heute Freitag wird er die dritte Lesung abschliessen und einen Grundsatzentscheid betreffend Varianten fällen.
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