Warum ist die finanzielle Stabilität der PKSPF gefährdet?
Die finanzielle Stabilität wird durch zwei Trends gefährdet: Durch die höhere Lebenserwartung und die geringeren Erträge auf den Finanzmärkten.
Die PKSPF unterliegt strengen Kontrollen. Sie muss regelmässig nachweisen, dass sie in der Lage ist, die versprochenen Leistungen zu finanzieren. Diese Kapazität wird über den Deckungsgrad gemessen. Das ist das Verhältnis zwischen dem Vermögen der Pensionskasse und allen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten, einschliesslich der pensionierten Personen.
Bei der letzten Beurteilung mussten die Vertretenden von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber feststellen, dass die PKSPF langfristig ihre Verpflichtungen nicht decken kann.
Bis im Jahr 2052 müsste der Deckungsgrad bei 80% liegen. Wenn jedoch nichts unternommen wird, könnte dieser bis dann auf 50% sinken. Deshalb sind die Stabilität und die Leistungen der Pensionskasse mittelfristig gefährdet.
Diese Verschlechterung der Ausgangslage hat zwei Ursachen: Einerseits sinken die Einkünfte der PKSPF, weil die Erträge aus den verschiedenen Investitionen an den Finanzmärkten tiefer ausfallen. Während im Jahr 2011 eine durchschnittliche Rendite von 4,5% erwartet werden konnte, wird künftig noch mit Renditeerwartungen von 2,5% gerechnet.
Andererseits zeigt die demographische Entwicklung, dass es bereits seit 2018 nicht mehr genügend Erwerbstätige gibt, um die Renten der stetig steigenden Zahl der Leistungsempfangenden zu finanzieren. Das Verhältnis ist aus dem Gleichgewicht geraten. Durch den Übergang zum Beitragsprimat kann die Reform sicherstellen, dass die Beiträge der erwerbstätigen Personen ausreichen, um ihren Lebensabend zu finanzieren. Diese doppelte Entwicklung fordert nicht nur die PKSPF heraus, sondern alle Pensionskassen der Schweiz sind mit diesen Trends konfrontiert.
Warum wirken sich die Erträge aus den Investitionen auf die Gesundheit der PKSPF aus?
Die Beiträge der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers reichen alleine nicht aus, um die Renten zu finanzieren. Die PKSPF muss deshalb ihre Einkünfte steigern, indem sie ihr Kapital investiert, insbesondere an den Finanzmärkten und in Immobilien – das ist der dritte Beitragszahler.
Die Erträge der Finanzmärkte wurden stark von der Banken- und Finanzkrise im Herbst 2008 geprägt, die auf die Subprimekrise aus dem Sommer 2007 folgte. Die Liquiditätskrise, verschärfte Vergabe von Krediten für Unternehmen und Haushalte, die Senkung der Leitzinsen der Zentralbanken und andere Faktoren trugen zu einer Abflachung der Konjunktur bei und führten zu Konjunkturprogrammen, die über Staatsschulden finanziert wurden. Die Renditeprognosen mussten mehrfach nach unten korrigiert werden.
Auch der Beschluss der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015, den Mindestkurs von 1,20 Franken für einen Euro aufzuheben und die Einführung von Negativzinsen im Bankenwesen hatten einen grossen Einfluss auf die Zinssätze, die auch für die finanziellen Investitionen von Pensionskassen angewendet werden. Aus diesem Grund wurden die Renditeerwartungen der Investitionen der PKSPF stark nach unten korrigiert. Während im Jahr 2011 noch eine durchschnittliche Rendite von 4,5% erwartet werden konnte, wird künftig mit Renditeerwartungen von 2,5% gerechnet. Spezialisten auf diesem Gebiet bestätigten diese Prognose; die Aufsichtsbehörden der PKSPF (Aktuar, Wirtschaftsprüfung, Stiftungsaufsicht) stimmten dieser zu.
Die Negativzinsen haben auch Auswirkungen auf den Immobilienmarkt: Eigentümer konnten ihre Hypotheken zu günstigen Tarifen finanzieren, was zu niedrigeren Mieten führte. Für die Pensionskassen wurde ein gegenteiliger Effekt beobachtet: Ihre Erträge sanken infolge dieses Phänomens.
Trotzdem waren die finanziellen Ergebnisse der PKSPF im Jahr 2017 und 2019 besonders zufriedenstellend. Warum ist die Pensionskasse so beunruhigt?
Es stimmt, im Jahr 2017 und 2019 waren die erzielten Leistungen der PKSPF an den Finanzmärkten sehr zufriedenstellen, im Gegensatz zu 2016 und vermutlich auch 2020. Diese Daten wiederspiegeln die schwankenden Ergebnisse der Jahresrechnungen der Pensionskasse. Manchmal können diese punktuell gut ausfallen, obwohl der allgemeine langfristige Trend eher negativ ist.
Für einen langfristig gesunden Betrieb darf sich die PKSPF nicht von konjunkturellen Ergebnissen beeinflussen lassen. Ihre Verantwortung ist es, die Stabilität der Pensionskasse und ihrer Leistungen zu gewährleisten. Das hervorragende Ergebnis von Ende 2017 darf nicht über die Realität an den Finanzmärkten hinwegtäuschen: Deren Entwicklung wird die Stabilität der PKSPF in den kommenden Jahren schwächen. Die Rendite für 2018 betrug -2,29 % und die Entwicklung der Rendite sieht für 2020 und die Folgejahre aufgrund der sanitären Krise nicht vielversprechend aus.
Warum nimmt der Staat keine Rekapitalisierung der Pensionskasse vor?
Eine Rekapitalisierung war Bestandteil des Reformvorschlags, der vom Staatsrat in die Vernehmlassung geschickt wurde. Die Mehrheit der angehörten Akteure lehnte eine Rekapitalisierung ab, weshalb schliesslich davon abgesehen wurde.
Wie entwickelte sich der rechtliche und wirtschaftliche Kontext im Laufe der zwei vorangehenden Reformen?
Eine erste Reform des Vorsorgeplans wurde im Jahr 2009 initiiert und im Mai 2011 durch den Grossen Rat des Kantons Freiburg verabschiedet (Inkrafttreten per 1. Januar 2012). Das Ziel war es, mit einer Anpassung der Beiträge einen Deckungsgrad von 70% zu erreichen. Zu jener Zeit unterstützte die Mehrheit der konsultierten Personen dieses Vorgehen. Ende 2010 schrieb das eidgenössische Parlament den öffentlichen Pensionskassen jedoch einen Mindestdeckungsgrad von 80% vor (Inkrafttreten per 1. Januar 2012). Bis zu diesem Zeitpunkt wurden den Pensionskassen keine Auflagen gemacht, der Gesetzgeber gab sich mit der staatlichen Garantie zufrieden. In Freiburg war es faktisch nicht möglich, eine versicherungstechnische Studie zur neuen Ausgangslage infolge des Entscheids des Bundesparlaments zu machen, ohne dass die Reform lange hinausgeschoben worden wäre – zumal die Renditen weiterhin zufriedenstellend waren.
Ab 2012 veränderte sich die wirtschaftliche Situation drastisch. Zu diesem Zeitpunkt lag die Renditeerwartung noch bei 4,5%, während sie heute nur noch 2,5% beträgt. Damals war es aufgrund der vorliegenden Fakten nicht möglich, eine solche Zinssenkung vorauszusehen, wie sie insbesondere nach der unerwarteten Aufhebung des Mindestwechselkurses von CHF 1,20 für einen Euro im Januar 2015 erfolgte. Die letzte Revision des Vorsorgeplans, die erneut eine Erhöhung der Beiträge vorsah, wurde am 21. November 2014 vom Grossen Rat des Kantons Freiburg verabschiedet.
Die Reform, die der Bevölkerung im November 2020 zur Abstimmung unterbreitet wurde, war im Jahr 2016 initiiert geworden.