Wie und wo kann abgestimmt werden?
Jede stimmberechtigte Person kann ihr Stimmrecht brieflich oder durch Abgabe bei der Gemeinde vorzeitig ausüben, sobald sie das Stimmmaterial erhalten hat.
Um korrekt abzustimmen, muss man:
- den Stimmzettel ausfüllen;
- den ausgefüllten Stimmzettel ins Stimmkuvert legen;
- das Stimmkuvert in den Antwortumschlag legen;
- den Stimmrechtausweis unterzeichnen, sonst ist die Stimme ungültig;
Welchen Abstimmungskanal können Sie wählen
vorzeitig (vor dem eigentlichen Urnengang)
- entweder per Post oder
- durch Abgabe bei der Gemeindeverwaltung
im Wahllokal (am Tag des Urnengangs)
Wie funktionieren die verschiedenen Abstimmungskanäle?
Vorzeitige Stimmabgabe, per Post
Bei der brieflichen Stimmabgabe empfiehlt die Post, das Abstimmungskuvert ordnungsgemäss zu frankieren und fristgerecht in den Briefkasten einzuwerfen.
Einige Gemeinden übernehmen die Portokosten für die Rücksendung. Achten Sie auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Abgabe der Stimmunterlagen sollte so geplant werden, dass die Sendung spätestens am Freitag vor dem Urnengang bei der Gemeinde eintrifft. Genauer gesagt bedeutet dies:
- Versand per A-Post am Donnerstag vor dem Urnengang
- Versand per B-Post bis Dienstag vor dem Urnengang
Vorzeitige Stimmabgabe durch Abgabe bei der Gemeinde
Das Antwortcouvert kann in die Urne, die auf der Gemeindeschreiberei zur Verfügung gestellt wird, eingelegt oder bis spätestens am Sonntag des Urnengangs, eine Stunde vor Öffnung des Wahlbüros, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
Die Öffnungszeiten des Abstimmungslokals sind auf dem Stimmrechtsausweis vermerkt. Nach diesem Zeitplan ist die Hinterlegung des Abstimmungsmaterials bis 9 Uhr oder bis 10 Uhr am Sonntag des Urnengangs möglich.
Im Abstimmungslokal
Das Wahllokal ist am Sonntag des Urnengangs mindestens von 11 bis 12 Uhr geöffnet, damit die Stimmberechtigten ihre Stimmzettel in die Urne legen können. Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, den Urnengang bereits am Freitag und/oder am Samstag zu eröffnen. Die Öffnungszeiten des Abstimmungslokals sind auf dem Stimmrechtsausweis vermerkt.
Die Person, die ihr Stimmrecht ausübt, erscheint mit ihrem Abstimmungsmaterial persönlich im Wahllokal. Nach der Registrierung und dem Anbringen des Gemeindesiegels auf dem Stimmmaterial übergibt sie ihren Stimmrechtsausweis einer Stimmenzählerin oder einem Stimmenzähler, die oder der ihren Namen verkündet.
Anschliessend legt sie selbst das Stimmkuvert mit dem oder den Stimmzettel/n oder der Wahlliste in die Wahlurne.
Stimmabgabe daheim
Personen, die an den für die Ausübung des Stimmrechts notwendigen Handlungen verhindert sind, können in Anwesenheit einer Delegation des Wahlbüros ihrer Wohngemeinde daheim stimmen. Ein schriftliches Gesuch muss an den Gemeinderat der Wohngemeinde gerichtet werden; bei ihm können auch Auskünfte eingeholt werden.
Stimmmaterial
Vor jeder kantonalen oder eidgenössischen Abstimmung erhält jede stimmberechtigte Person von der Gemeindeschreiberei das Stimmmaterial.
Inhalt des Stimmmaterials
Perforierung der Kuverts
Die Stimmkuverts sind perforiert. Dank diesen beiden kleinen Löchern kann das Wahlbüro, das mit der Auszählung der Stimmen beauftragt ist, mit einem Blick prüfen, ob die Kuverts noch einen Stimmzettel enthalten.
Mit diesen Löchern kann keinesfalls erraten werden, wie die oder der Stimmberechtigte den Stimmzettel ausgefüllt hat. Das Abstimmungsgeheimnis wird somit sichergestellt, und in den Stimmkuverts kann kein Stimmzettel vergessen gehen.
Materialbestellung
Wer den Stimmrechtsausweis oder das Stimmmaterial nicht erhalten oder verloren hat, kann beides auf der Gemeindeschreiberei oder während des Urnengangs im Wahlbüro beziehen.