Aus Datenschutzgründen wurde der Stimmrechtsausweis auf den 1. Januar 2024 geändert. Konkret: Das Feld für die Unterschrift wurde verschoben. Künftig ist die Unterschrift der Stimmbürgerin oder des Stimmbürgers nicht mehr im Fenster des Antwortcouverts sichtbar, wenn sie oder er das Material an die Gemeinde zurückschickt.
So können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die vorzeitig abstimmen, ausser in den Gemeinden, die diese Änderung allenfalls noch nicht umgesetzt haben, nicht mehr identifiziert werden, bevor das Antwortkuvert geöffnet wird.
Zur Erinnerung: Es ist wichtig, den unterschriebenen Stimmrechtsausweis so in das Antwortcouvert zu legen, dass die Adresse der Gemeinde im Fenster erscheint. So kann die Post die Couverts ordnungsgemäss zustellen. Ausserdem sollten die Couverts mit den Stimmzetteln zugeklebt werden.