Die kostenlose elektronische Version des Amtsblattes (ABl) steht ab 5. Januar 2024 ab 7 Uhr bereit. Das ABl in gedruckter Form wird es weiterhin gegeben, und es kann gegen Rechnung abonniert werden. Es wird jedoch nicht mehr als Einzelausgabe verkauft, beispielsweise an Kiosken.
Die Einrichtung eines Benutzerkontos und die Verwendung eines Passworts sind nicht mehr erforderlich, um auf die Inhalte der elektronischen Version zuzugreifen: Das ABl ist somit für alle Personen, die es einsehen möchten, völlig frei zugänglich.
Entkoppelung der Amtlichen Sammlung des Kantons Freiburg und des Amtsblatts
Nachdem der Grosse Rat am 10. Oktober 2023 den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse (VEG) angenommen hat, werden die Informationen über die Referendumsfristen für bestimmte Erlasse ab dem 5. Januar 2024 nicht mehr wie bisher im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Informationen werden zentral in der Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung bdlf.fr.ch, Teil Amtliche Sammlung bdlf.fr.ch/app/de/chronology/change_documents unter einer Registerkarte mit der Überschrift «Referendumsfristen» zu finden sein.
Jede Person hat auch die Möglichkeit, direkt auf der Website der BDLF bdlf.fr.ch/app/de/newsletter_subscribers/chronology einen wöchentlichen Newsletter zu abonnieren, der sie über die Veröffentlichung aller Erlasse in der amtlichen Sammlung, gegebenenfalls mit Angabe der Referendumsfrist, informiert.