Laut Bundesgesetz über den Umweltschutz müssen die Kantone Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffemissionen treffen, wenn eine übermässige Belastung der Luft vorliegt. Der Kanton Freiburg hat über die Jahre mehrere Massnahmenpläne für die Luftreinhaltung verabschiedet (1993 für die Agglomeration Freiburg, 1995 für die Agglomeration Bulle und 2007 für den ganzen Kanton).
Der neue Massnahmenplan, der am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, definiert zwölf Massnahmen in den Bereichen Holzheizungen, Maschinen mit Dieselmotor, grosse Verkehrserzeuger, Strassen, öffentlicher Verkehr und Landwirtschaft. Er verlangt, dass sich der Staat und die Gemeinden bei der Luftreinhaltung vorbildlich verhalten. So sollen beispielsweise staatliche Fahrzeuge, wenn sie ausgemustert werden, vorrangig durch E-Bikes und Elektroautos ersetzt werden.
Förderung der Elektromobilität
Gestützt auf die Resultate der öffentlichen Vernehmlassung wurde eine zusätzliche Massnahme in den Plan aufgenommen, um mit der Förderung der Elektromobilität die Stickstoffdioxid-Konzentrationen und die Lärmimmissionen in den Wohngebieten zu senken. Konkret sieht der Massnahmenplan die Erhöhung der Zahl der Ladestationen und eine Unterstützung für den Erwerb von elektrischen Fahrzeugen zugunsten des öffentlichen Verkehrs vor. Weiter wird vorgeschlagen, die Dauer der Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit einer Energieetikette der Kategorie A zu verlängern (derzeit ist die Steuerbefreiung auf 3 Jahre beschränkt) und/oder emissionsreiche Fahrzeuge stärker zu besteuern.
Saubere Luft, aber nicht nur
Der neue Massnahmenplan will explizit und ganz direkt die Qualität der Luft verbessern. Indirekt wird er aber auch zur Erreichung anderer Ziele beitragen, insbesondere der Ziele der Klimapolitik über die Reduktion der CO2-Emissionen sowie der Ziele der Lärmbekämpfung dank der Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität.
Es wird eine Erfolgskontrolle der Verwirklichung der Massnahmen unter Einbezug der betroffenen Akteure und Bereiche (Landwirtschaft, Raumplanung, Lärm, Klima, Energie, Mobilität und öffentliche Gesundheit) sichergestellt werden.
Öffentliche Vernehmlassung
Der Massnahmenplan war vom 2. November 2018 bis 31. Januar 2019 in der öffentlichen Vernehmlassung. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsste den Entwurf, auch wenn gewisse Punkte, namentlich die Massnahmen für Holzheizungen, Anlass zu mehreren Bemerkungen und Verbesserungsvorschlägen gaben. Der Massnahmenplan wurde, wo immer möglich, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen angepasst.
Die Luftqualität im Kanton
Dank der getroffenen Massnahmen hat sich die Luftqualität im Kanton über die letzten Jahrzehnte deutlich verbessert. Entlang stark befahrener Strassen liegen die Stickstoffdioxid-Konzentrationen jedoch nach wie vor über dem Grenzwert. Zudem sind die Ozon- und Feinpartikel-Belastungen während bestimmter Teile des Jahres zu hoch. Dies gilt auch für die Ammoniakbelastung. Die Überschreitung der Grenzwerte kann Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben.