Heute sind verschiedene Formen des Zusammenlebens möglich: Ehe, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft. Mit dem gesellschaftlichen Wandel verbreitet sich eine weitere Form von Familien: die Fortsetzungsfamilien.
Zusammenleben bedeutet auch, möglicherweise eines Tages mit dem Tod eines Familienmitglieds konfrontiert zu werden.
Die Ehe wird durch eine zivile Trauung begründet. Damit gehen zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts juristisch gesehen eine moralische, gefühlsmässige und physische Verbindung ein. Die Ehe hat persönliche und erbrechtliche Auswirkungen für die Eheleute und zieht verschiedene Rechte und Pflichten nach sich.
Das Konkubinat, auch Ehe ohne Trauschein oder Partnerschaft genannt, definiert sich durch eine stabile Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen.
Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt und setzt das Paar einem juristischen Freiraum aus, was namentlich bei Trennung oder Todesfall schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gewisse Risiken können mit einem juristischen Vertrag oder mit dem Abschluss von privaten Versicherungen eingedämmt werden.
Die Fortsetzungsfamilien (auch: Patchworkfamilien) kennen ebenfalls verschiedene Formen, je nachdem, ob das neue Paar Kinder aus früheren Beziehungen und eventuell zusätzlich gemeinsame Kinder betreut. Fortsetzungsfamilien sind eine zahlenmässig wachsende Gruppe von Familien, welche entsprechender rechtlicher und tatsächlicher Regelungen bedürfen.
Die eingetragene Partnerschaft erlaubt unter bestimmten Bedingungen gleichgeschlechtlichen Paaren eine juristische Anerkennung ihrer Beziehung. Die gesetzliche Regelung zielt namentlich auf Folgendes ab:
- die Verhinderung von Diskriminierungen und Vorurteilen;
- die Reduktion von ungleicher Behandlung in Bezug auf verheiratete Paare, speziell beim Erbrecht, Ausländerrecht und bei den Sozialversicherungen;
- die Anerkennung von gegenseitigem Beistand und Hilfe, die sich die Partnerinnen oder Partner gleichen Geschlechts in ihrer Paarbeziehung zukommen lassen.
- Eingetragene Partner oder Partnerinnen haben allerdings nicht das Recht zur Adoption oder zur künstlichen Befruchtung.
Der Todesfall der Ehefrau, des Ehemannes, der Partnerin, des Partners oder eines Familienmitglieds ist ein Ereignis, das die überlebende Person unweigerlich trifft. Es ist wichtig, die verschiedenen administrativen Schritte zu kennen, die bei einem Todesfall unternommen werden müssen.