Bedarfsplanung
Die Planung des Angebots der institutionellen Leistungen für Erwachsene mit Behinderungen wird alle fünf Jahre erstellt. Sie wird vom Staatsrat beschlossen.
Für den Zeitraum 2021bis 2025 hat die quantitative und qualitative Analyse des stationären Angebots im Kanton Freiburg, die Bestandsaufnahme durch Daten aus dem Bedarfsabklärungsverfahren sowie ergänzende Indikatoren ergeben, dass 100 Plätze fehlen, die sich auf Beherbergungs- (46) und Beschäftigungsstrukturen (54) verteilen. Rund 20 % dieser Plätze sind für deutschsprachige Personen zu bereitzustellen. Zu diesen Plätzen fügt sich noch der Ausbau der ambulanten Dienste hinzu, mit dem Ziel 250 Betreuungsstunden pro Woche zu erreichen.
Diese Zahlen sind als Richtwerte zu betrachten, da eine Fehlerquote von +/- 10 % nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Fehlerquote gründet auf von der demografischen Entwicklung unabhängigen Parametern oder auch auf dem Ausbau der ambulanten Dienste.
Der Staatsrat hat diesen Bericht am 30. November 2021 zur Kenntnis genommen.
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Planungskommission
Eine vom Staatsrat ernannte Kommission hat den Auftrag, die Planungsprojekte für den Ausbau bestehender oder neuer Angebote zu begutachten und Vorschläge zur Verbesserung der Koordination des institutionellen Dispositivs auszuarbeiten.
Die Kommission besteht aus Stellen, welche sich für die Rechte der Erwachsenen mit Behinderungen einsetzen, aus Leistungserbringenden und aus anderen betroffenen Kreisen.
Betriebsbewilligung
Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. November 2017 über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die professionellen Pflegefamilien (SIPG) muss jede Institution, die mehr als fünf Menschen mit Behinderungen betreut, bei der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) eine Betriebsbewilligung beantragen. Die Institution muss insbesondere über Räumlichkeiten und Ausstattungen verfügen, die bestimmten Sicherheits- und Hygieneanforderungen der aufgenommenen Personen gerecht werden. Ausserdem muss sie die Tätigkeiten, die sie ausführen möchte, durch ein verpflichtendes Betreuungskonzept transparent offenlegen. Auch muss sie die Qualitätskriterien erfüllen. Schliesslich werden gewisse Anforderungen an die Leitungen der Institutionen gestellt.
Anerkennung
Um von der öffentlichen Hand Subventionen zu erhalten, muss eine sonder- und sozialpädagogische Institution neben der Betriebsbewilligung zusätzlich im Besitz einer von der Direktion für Gesundheit und Soziales erteilten Anerkennung sein. Die Anerkennung wird für eine Dauer von fünf Jahren gewährt, wenn die Leistungen der sonder- und sozialpädagogischen Institution spezifischen Kriterien bei der Qualitäts-, Ausbildung und der Geschäftsführung entsprechen. Ausserdem muss sie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit einhalten und die angebotenen Leistungen müssen Teil der kantonalen Bedarfsplanung sein.
Kontrolle und Überwachung der Leistungen der Institutionen
Der Kanton muss den Menschen, die in seinem Gebiet wohnhaft sind, garantieren können, dass ihnen angemessene institutionelle Betreuungsleistungen zur Verfügung stehen, welche ihren Kompetenzen und Bedürfnissen entsprechen.
Die Angemessenheit der Leistungen wird durch allgemeine und individuelle Kontrollen überprüft. Die allgemeine Kontrolle erfolgt anhand einer Analyse der Daten, die von den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen geliefert werden. Die individuellen Kontrollen wiederum erfolgen mittels Besuchen der Betreuungs- und Beschäftigungsstätten.
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Verbindungsstelle des Kantons Freiburg
In seiner Funktion als Verbindungsstelle des Kantons Freiburg für Leistungen der anerkannten sonder- und sozialpädagogischen Institutionen verwaltet das SVA die Anträge auf Unterbringungen und/oder Beschäftigung in den ausserkantonalen Institutionen. Es kontrolliert, ob die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und gibt sein Einverständnis für die Finanzierung des Aufenthalts. Als Verbindungsstelle verwaltet das SVA ausserdem die Dossiers der ausserhalb des Kantons wohnhaften Personen, die in einer Freiburger Institution untergebracht sind. Weiter behandelt sie die Streitfälle, die zwischen Kantonen, Institutionen und unterbringenden Diensten auftreten können.
Hier finden Sie die anerkannten Institutionen sowie die Interkantonale Vereinbarung.
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