Leistungen für Erwachsene
Alle Freiburgerinnen und Freiburger, die eine staatlich finanzierte stationäre oder ambulante Leistung in Anspruch nehmen möchten, können sich einem Bedarfsabklärungsverfahren unterziehen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Betroffenen und/oder ihre gesetzliche Vertretung einen oder mehrere Leistungsvorschläge. Danach können sie sich mit dem jeweiligen Leistungsanbietenden in Verbindung setzen.
Die Bedarfsabklärung kann bei allen sonderpädagogischen Institutionen des Freiburger Netzwerks für Erwachsene mit Behinderungen, bei Pro Infirmis, bei den Spitalnetzen (HFR oder FNPG) oder beim Sozialvorsorgeamt beantragt werden. Nachfolgend finden Sie die Liste mit den Bedarfsabklärungspartnerinnen und -partnern.
Um die Finanzierung der öffentlichen Hand auszulösen, muss das Sozialvorsorgeamt den Leistungsvorschlag vor dem Bezug genehmigen. Der Genehmigungsantrag ist von der Autorin/vom Autor der Bedarfsabklärung einzureichen. Die Person mit Behinderungen muss IV-Rente beziehen oder über eine Bewilligung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Institutionen verfügen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte ans Sozialvorsorgeamt.
Verfügbare Dokumente
Sonderpädagogische Leistungen
Der Zugang zu sonderpädagogischen Leistungen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wird durch das Gesetz vom 11. Oktober 2017 über die Sonderpädagogik (SPG), geregelt. Weitere Informationen sind der Website des Amtes für Sonderpädagogik zu entnehmen.
Kontakt
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