Migration
Nach mehreren Auswanderungswellen in den letzten Jahrhunderten ist der Kanton Freiburg selber zum Einwanderungsgebiet geworden. In der neuen kantonalen Verfassung steht zur Integration Folgendes: «Staat und Gemeinden ergreifen Massnahmen zur Aufnahme und Integration der Ausländerinnen und Ausländer in gegenseitiger Achtung der Identitäten und in Wahrung der grundlegenden, rechtsstaatlichen Werte».
Im Bereich Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern ist das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) - eine administrative Einheit der SJD - für die Umsetzung der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung zuständig.