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Rotkäppchen richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsverwaltung, einschliesslich des gesamten Lehrpersonals und den Mitarbeitenden, welche in den Anstalten arbeiten.
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Für den Fall, dass die Mitarbeitenden des Staats arbeiten gehen müssen, oder im Homeoffice arbeiten, aber keine Betreuung für ihr krankes oder verunfalltes Kind (0–12 Jahre) organisieren können, haben sie Anspruch auf 21 Betreuungsstunden pro Jahr für die Betreuung ihres Kindes durch Rotkäppchen. Diese Stunden werden vollständig vom Arbeitgeber Staat übernommen.
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Mind. 3h und höchstens 12h pro Einsatz.
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Der Staat Freiburg übernimmt bis höchstens 21h pro Mitarbeitende-n und Jahr. Weitere Betreuungsstunden stellt Rotkäppchen den Eltern direkt in Rechnung.
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Erfahrene, ausgebildete und vom Freiburger Roten Kreuz angestellte Kinderbetreuungspersonen. So schnell wie möglich aber spätestens 4h nach Anruf.
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Eltern, die im Kanton Freiburg wohnen, kontaktieren Rotkäppchen unter folgenden Nummern:
- Montag bis Freitag 7h30 bis 11h30: 026/ 347 39 49
- Sonntag bis Donnerstag 20h bis 21h: 076/ 347 39 49 (Einsätze am nächsten Tag)
Eltern, die ausserhalb des Kantons Freiburg wohnen, wenden sich direkt an den Kinderhütedienst vom Roten Kreuz Ihres Wohnkantons (siehe Elternleitfaden unten).
Rotkäppchen - Kinderhütedienst in Notsituationen
Lead
Um die Eltern im Alltag zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, bietet der Staat Freiburg seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Notfallkinderbetreuung zu Hause für ihre kranken oder verunfallten Kinder an.
Herausgegeben von Amt für Personal und Organisation
Letzte Änderung: 01.12.2023