Per wann werden die Anpassungen umgesetzt?
Aufgrund des obligatorischen Finanzreferendums hat die Freiburger Stimmbevölkerung am 29. November 2020 über das Gesetz abgestimmt und dieses angenommen. Der neue Vorsorgeplan tritt somit per 1. Januar 2022 in Kraft. Die aktuellen Bestimmungen bleiben daher bis am 31. Dezember 2021 gültig.
Ich plane, im Jahr 2020 oder 2021 in Pension zu gehen. Soll ich meinen Entscheid vorverschieben?
Nein, die aktuellen Bedingungen bleiben bis Ende des Jahres 2021 bestehen.