Die offenen Stellen werden auf der Internetseite des Amts für Personal und Organisation und im Amtsblatt des Kantons Freiburg ausgeschrieben.
Die Anstellung wird in Form eines Vertrags von bestimmter oder unbestimmter Dauer vorgenommen.
Personalgesetzgebung und weitere Informationen
- Gesetz und Reglement über das Staatspersonal (StPG-StPR)
- Verordnung über die Lohngarantie des Staatspersonals bei Krankheit und Unfall
- Verordnung über die Überwachung der Nutzung des Internets
- Staat Freiburg Personalinformation
- Espace Gesundheit-Soziales (Infos und Tipps)
- Rotkäppchen - punktuelle Kinderbetreuung (Krankheit/Unfall) in Notsituationen
- Gehaltsskala
- Allgemeine Anstellungsbedingungen