Weshalb ist die Reform des Vorsorgeplans notwendig?
Die PKSPF ist heute mit zwei Trends konfrontiert, die längerfristig zu einer Finanzierungslücke führen: die höhere Lebenserwartung und die geringeren Erträge auf den Finanzmärkten. Eine Reform des Vorsorgeplans ist deshalb unumgänglich. Nach Bundesgesetz ist die Finanzierung gesichert, wenn die Pensionskasse über ein Vermögen verfügt, welches langfristig 80 % der Verpflichtungen gegenüber dem Personal und den Rentnern deckt. Wenn aktuell nichts unternommen wird, könnte das Vermögen der PKSPF bis im Jahr 2052 nur noch 50 % der Verpflichtungen decken. Der neue Vorsorgeplan erlaubt es, den Mindestdeckungsgrad von 80 % im Jahr 2052 zu erreichen.
Welche Veränderungen beinhaltet die Reform?
In erster Linie nimmt die Reform die Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat vor. Die Renten werden somit ausschliesslich aufgrund der geleisteten Beiträge und der Erträge auf den Finanzmärkten berechnet. Dieser Wechsel würde zu erheblichen Rentenverlusten führen, wenn keine Übergangs- und Kompensationsmassnahmen mit der Reform einhergingen. Der Staat Freiburg hat daher in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Massnahmen ausgearbeitet, die es ermöglichen, die Renteneinbussen für Versicherte ab 45 Jahren auf 9,5 % – in Bezug auf die erwartete Rente im Alter von 64 Jahren nach dem alten Vorsorgeplan – zu begrenzen.
Was bedeutet die Reform für die Arbeitnehmenden?
Für die Arbeitnehmenden bedeutet die Reform gleich wie für die Arbeitgeber eine Erhöhung des Beitragssatzes um durchschnittlich +1 % sowie mit dem Alter steigende Altersgutschriften. Die von den Arbeitgebern gedeckten Übergangs- und Kompensationsmassnahmen im Wert von 380 Millionen Franken dienen zur Milderung der Rentensenkungen und kommen allen Versicherten ab 45 Jahren zugute. Schliesslich gewährt der Staat Freiburg seinem Personal eine Gehaltserhöhung von 0,25 % ab dem 1. Januar 2021. Im Pensionsplan sind neu mehrere Vorsorgepläne vorgesehen: Jede versicherte Person kann sich auf freiwilliger Basis (selbsttragend) für einen Vorsorgeplan entscheiden, mit dem die Altersleistungen aufgebessert werden können. Für Angestellte, die mit Polizeigewalt ausgestattet sind, wurde ebenfalls eine Lösung gefunden. Damit die Verluste infolge der Verpflichtung zur Pensionierung mit 60 Jahren teilweise kompensiert werden können, wird zum Zeitpunkt der Pensionierung ein Kapital auf das Vorsorgekonto einbezahlt.
Zeitplan für die Reform
Der revidierte Vorsorgeplan wird per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Das Gesetz wurde von der Freiburger Stimmbevölkerung am 29. November 2020 mit einem deutlichen Ja-Anteil von 69.8 % angenommen.