Meine Rente ist noch weit entfernt. Werde ich die vorgesehene Senkung der Leistungen mit steuerlich begünstigten Einkäufen ausgleichen können?
Ja, die Pensionskasse wird wie bisher gelegentliche Einkäufe zulassen. Den maximal zulässigen Einkaufsbetrag finden Sie auf Ihrem Versicherungsausweis unter den allgemeinen Informationen auf S. 2. Darüber hinaus ermöglicht die Pensionskasse den Versicherten, einen oder drei zusätzliche Beitragspunkte einzuzahlen, um ihre künftigen Leistungen zu verbessern.
Was geschieht mit meiner Freizügigkeitsleistung vor und nach dem Inkrafttreten des neuen Systems?
Die bestehenden Rechte bleiben erhalten. Das im Leistungsprimat erlangte reglementarische Guthaben wird auf den neuen Vorsorgeplan im Beitragsprimat übertragen. Im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers ist die Freizügigkeitsleistung garantiert.