Externe Aus- und Weiterbildungen
Möchten sich Mitarbeitende berufsbegleitend weiterbilden oder wird ihnen durch den Arbeitgeber Staat eine Aus- oder Weiterbildung vorgeschlagen oder sogar vorgeschrieben, so muss die Frage der Finanzierung geklärt werden, namentlich in Bezug auf die Aufteilung der Aus- oder Weiterbildungskosten zwischen Arbeitgeber Staat und der betreffenden Person.
Kostenübernahme der Aus- oder Weiterbildung
Über einen Gesamtbetrag der Kosten von 5000 Franken muss jeder Antrag auf Übernahme der Aus- oder Weiterbildungskosten an die Anstellungsbehörde gerichtet werden (ausser die Personalfachstelle ist zuständig). Der Antrag wird von der Chefin bzw. vom Chef der Verwaltungseinheit oder der Person, die für das HR verantwortlich ist, vorbereitet und die Leiterin bzw. der Leiter der Personalfachstelle nimmt Stellung.
Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor Beginn der Weiterbildung und mindestens 3 Monate vor der Bestätigung der Kursanmeldung gestellt werden. Die Chefin bzw. der Chef der VE oder die für das HR verantwortliche Person muss dabei den Schritten im obenstehenden Schema folgen.
Das Amt für Personal und Organisation (POA), namentlich seine mit der Personal- und Organisationsentwicklung (POA-POE) beauftragte Einheit, steht den Personalfachstellen für eine Beratung oder Empfehlung zur Verfügung.
Nach Beginn der Aus- oder Weiterbildung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters muss das Dokument über die Kontrolle der Aus- oder Weiterbildungskosten bezüglich Urlaubsbezug und gewährte Aus- oder Weiterbildungskosten laufend nachgeführt werden. Die für die Aus- oder Weiterbildung bezogenen Urlaubstage und die tatsächlich vom Arbeitgeber gewährten Kosten sind festzuhalten. Nach Abschluss der Aus- oder Weiterbildung unterzeichnen die Person, die ihre Aus- oder Weiterbildung abgeschlossen hat, und die Leiterin bzw. der Leiter der Personalfachstelle das Dokument zur Kontrolle der Aus- oder Weiterbildungskosten. Dadurch bestätigen sie gemeinsam die tatsächlich vom Arbeitgeber übernommenen Kosten.
Zertifizierende Ausbildungen für Führungskräfte
Zertifizierende Ausbildungen (Kader)
Der Staat Freiburg übernimmt in bestimmten Situationen die Kosten für zertifizierende Weiterbildungen (insbesondere CAS, DAS, MAS). Für seine Kader empfiehlt er insbesondere das CAS in Public Management der Hochschule für Wirtschaft Freiburg oder, für höhere Kader, der CAS Public Administration (CeMaP) der Universitäten Bern und St. Gallen. Andere Institutionen bieten ähnliche Ausbildungen an. Diese Weiterbildungen bieten eine offizielle Anerkennung der Managementkompetenzen und erlauben den Teilnehmenden, sich Methoden anzueignen, um in einem komplexen politischen Kontext ihre Rolle auf effiziente Weise auszuüben. Die vorgeschlagenen Lehrgänge haben einen hohen Praxisbezug und verlangen ein bedeutendes persönliches Engagement. Das Amt für Personal und Organisation gibt den Verwaltungseinheiten gerne Auskunft über die verschiedenen möglichen Weiterbildungslehrgänge.
Kontakt: spo-dpo@fr.ch / 026 305 51 18
Die allfällige teilweise oder vollständige Finanzierung dieser Ausbildungen erfolgt durch die Verwaltungseinheiten (siehe Vorgehen im vorherigen Abschnitt "Kostenübernahme der Aus- oder Weiterbildung.
Weiterbildung des Personals des Staates Freiburg
KontaktinformationHerausgegeben von Weiterbildung des Personals des Staates Freiburg
Letzte Änderung: 13.09.2024