Der Staatsrat teilt die Schlussfolgerungen der PKSPF und schlägt einen Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat vor. Heute legt die PKSPF von Anfang an die Rente fest, die sie jeder angestellten Person garantiert. Diese Rente wird auf Grundlage eines Referenzrentensatzes von 1,6% der versicherten Lohnsumme einer gesamten Laufbahn berechnet – das entspricht dem Leistungsprimat. Die Pensionskasse muss dann die finanziellen Mittel aufbringen, die für die Finanzierung der versprochenen Renten notwendig sind. Diese Aufgabe ist in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld sehr schwierig.
Mit dem neuen Vorsorgeplan würden die Renten der Pensionskasse zum Zeitpunkt der Pensionierung für jede angestellte Person auf Grundlage der einbezahlten Beiträge und der tatsächlich an den Finanzmärkten erzielten Rendite berechnet – das entspricht also dem Beitragsprimat. Dieses Modell wird von den meisten öffentlichen und privaten Pensionskassen in der Schweiz angewendet.