Nach einer breit abgestützten Vernehmlassung hat der Staatsrat am 24. September 2019 die Umrisse des neuen Vorsorgeplans des Personals des Staates Freiburg und der angeschlossenen Anstalten festgelegt. Diese Webseite wird zurzeit angepasst und wird ab Mitte November 2019 alle Informationen zu den geplanten Übergangs- und Kompensationsmassnahmen beinhalten.
Übergangs- und Kompensationsmassnahmen
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Für Personen, die kurz vor dem Pensionsalter stehen, muss der Arbeitgeber Übergangs- und Kompensationsmassnahmen einrichten.
Herausgegeben von Reform des Vorsorgeplans
Letzte Änderung: 09.06.2020