Was bedeutet der Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat?
Die wichtigste im neuen Gesetz vorgesehene Massnahme ist die Umstellung des Vorsorgeplans vom Leistungsprimat auf das Beitragsprimat.
Im alten System muss die PKSPF eine Rente zusichern, die 1,6 % der versicherten Lohnsumme einer ganzen Laufbahn entspricht (Referenzrentensatz). So muss sie die Mittel aufbringen, um die versprochenen Leistungen zu finanzieren. Es handelt sich dabei um einen Vorsorgeplan im Leistungsprimat. In der Schweiz wird dieses Prinzip nur noch von den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen der Kantone Genf, Waadt und Freiburg angewendet. Wenn die Pensionskasse in diesem System die garantierten Renten aufgrund fehlender Renditen nicht finanzieren kann, muss sie ihren Vorsorgeplan anpassen. Entweder, indem sie die Leistungen senkt oder indem sie die Beiträge erhöht. Für die PKSPF würde die Fortführung des Plans die Arbeitnehmenden und den Arbeitgeber ungefähr 1,4 Milliarden Franken kosten, je nach Schätzung der Zinsgutschrift.
Mit dem neuen Plan basiert die Berechnung der Rente zum Zeitpunkt der Pensionierung ausschliesslich auf den angesparten Beiträgen und den tatsächlich erzielten Erträgen aus dem Kapital. Dabei handelt es sich also um einen Vorsorgeplan im Beitragsprimat. Dieses System wird fast von allen öffentlichen und privaten Pensionskassen der Schweiz angewendet. Mit dem Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat kann die Pensionskasse ihre Renten sichern und gleichzeitig die Erhöhung der Beiträge beschränken. Das Beitragsprimat überträgt ausserdem das Risiko von Schwankungen an den Finanzmärkten auf die Versicherten. Von dieser Übertragung können auch die Versicherten profitieren, deren Renten positiv beeinflusst werden, wenn die Erträge höher ausfallen als erwartet.
Sind Massnahmen vorgesehen, um die negativen Auswirkungen für diejenigen Personen zu reduzieren, die am stärksten betroffen sind?
Die Reform, die notwendig ist, um die Stabilität der Pensionskasse und ihrer Leistungen zu sichern, beinhaltet eine Senkung des erwarteten Rentenniveaus für Personen, die aktuell beim Staat Freiburg oder bei einer der PKSPF angeschlossenen Anstalt arbeiten.
Der neue Vorsorgeplan begrenzt die erwarteten Renteneinbussen auf 9,5 %. Für Personen ab dem Alter von 45 Jahren sind Übergangs- und Kompensationsmassnahmen mit einem einmaligen Arbeitgeberbetrag von 380 Millionen Franken vorgesehen. Weiter wird eine Lohnerhöhung von 0,25 % gewährt.
Für die mit Polizeigewalt ausgestatteten Beamtinnen und Beamten (Polizistinnen und Polizisten, Fachleute Justizvollzug, Wildhüter/innen, Fischereiaufseher/innen, usw.) konnte eine grundsätzliche Einigung im Hinblick auf eine Kapitalauszahlung erzielt werden, um die Einbussen aufgrund der obligatorischen Pensionierung im Alter von 60 Jahren zu mildern. Im Anschluss an die Annahme der Reform durch die Stimmbevölkerung werden die genauen Bedingungen festgelegt. Die Reform hat jedoch keine Auswirkungen auf die Renten der zweiten Säule von Personen, die bereits heute eine Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden- oder Waisenrente erhalten.
Wie werden die Lasten zwischen den Angestellten und dem Arbeitgeber aufgeteilt?
Wie viel die Revision des Vorsorgeplans der PKSPF die Arbeitgeber und die versicherten Personen kosten wird, ist schwer in Zahlen zu fassen, weil es sich bei den meisten zu vergleichenden Faktoren um Annahmen handelt. Das vorliegende Projekt weist eine zusätzliche Schwierigkeit auf, nämlich die Umstellung des Vorsorgeplans vom Leistungsprimat auf das Beitragsprimat. Trotz dieser Schwierigkeiten kann man versuchen, die Lastenverteilung abzuschätzen.
Am schwierigsten zu bestimmen ist die Höhe des gesamten finanziellen Aufwands. Der definierte Betrag entspricht der Summe, die zum Zeitpunkt des Primatwechsels in die PKSPF einzuschiessen ist, sodass die zu erwartende Altersrente der beim Primatwechsel anspruchsberechtigten Versicherten auf dem gleichen Niveau erhalten bleibt. Die Gesamtkosten für die Erhaltung der aktuellen Pensionsbedingungen im künftigen Plan entsprechen den ursprünglichen Schätzungen von 1,4 Milliarden Franken.
Das neue Gesetz sieht für die Finanzierung dieses Betrags eine gerechte Beteiligung der angeschlossenen Arbeitgebern vor.
Auch das versicherte Personal trägt durch Rentenverluste und steigende Beiträge zur Finanzierung der Reform bei.
Bietet der neue Vorsorgeplan den Versicherten die Möglichkeit, in einen zusätzlichen Beitragsplan einzuzahlen? Welche Verbesserung ist möglich und welcher Aufwand ist dazu notwendig?
Ja, der revidierte Vorsorgeplan bietet die Möglichkeit eines zusätzlichen Beitragsplans. Jede versicherte Person wird Jahr für Jahr entscheiden können, ob sie ihren Beitrag weiterhin normal bezahlen will oder ob sie mehr einbezahlen möchte, um ihre Rentenbedingungen zu verbessern.
Worin liegt der Unterschied zwischen den Begriffen Beiträge und Altersgutschriften?
Die Altersgutschrift ist ein Teil der Beiträge. Der gesamte Beitrag (25,9 %) wurde wie folgt zusammengesetzt:
- 21% sind Sparguthaben oder Altersgutschrift,
- 3% sind notwendig für die Rekapitalisierung der Pensionskasse und
- 1,9% werden für die Deckung der Risiken von Tod und Invalidität, für Verwaltungskosten sowie für die Beiträge an den Sicherheitsfonds verwendet.
Von einer Rekapitalisierung wurde mittlerweile abgesehen. Die ursprünglich zur Rekapitalisierung der Kasse vorgesehenen 3 % können somit für die Erstellung einer Wertschwankungsreserve eingesetzt werden.
Welche Beitragskategorien sieht der neue Plan vor?
Aufgrund der steigenden Gutschriften passen sich die Beitragskategorien dem Alter der versicherten Personen an und werden in Prozenten des versicherten Lohnes berechnet:
Alter BVG | Beitragssatz versicherte Person | Beitragssatz Arbeitgeber |
---|---|---|
22 - 34 Jahre | 10,02 | 12,38 |
35 - 44 Jahre | 10,02 | 13,38 |
45 - 54 Jahre | 12,92 | 16,88 |
55 - 70 Jahre | 13,02 | 21,38 |
Es sei daran erinnert, dass vor der Reform der Beitragssatz der versicherten Personen 10,66 % und jener des Arbeitgebers 15,24 % beträgt.
Die Reform beruht auf der Tatsache, dass die Kasse Renditen von 2,5 % auf ihr Vermögen erreichen muss. Ist dieser Wert nicht zu optimistisch geschätzt?
Die 2,5 % sind eine Schätzung. Sie beruht auf dem Mittelwert von 4 %, der die Kasse in den letzten 10 Jahren erreicht hat. Die PKSPF schätzt den Wert von 2,5 % als realistisch ein.