Der neue Vorsorgeplan tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Das neue Gesetz wurde in folgenden Etappen ausgearbeitet:
- März 2018 – Veröffentlichung des Berichts des Vorstandes der PKSPF
In einem Bericht zuhanden des Staatsrats berichtet der Vorstand der PKSPF über die problematische Situation und schlägt eine Reform des Vorsorgeplans der Pensionskasse vor.
- Mai 2018 – Stellungnahme des Staatsrats
Der Staatsrat nimmt Stellung zum Bericht der PKSPF und übermittelt diesen an die Personalverbände. Er ist der Ansicht, dass sofort gehandelt werden muss und dass eine Anpassung des Vorsorgeplans notwendig ist.
- Juni 2018 – Pressekonferenz
Der Vorstand der PKSPF informiert über seinen Bericht und seine Empfehlungen für eine Anpassung des Vorsorgeplans.
- Dezember 2018 bis 15. März 2019 – Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf und Verhandlungen mit den Sozialpartnern
Der Staatsrat schickt den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung.
- Sommer 2019 – Diskussionen mit den Sozialpartnern
Die verschiedenen Kompensationsmassnahmen sind Gegenstand von Diskussionen zwischen dem Staat Freiburg und den Sozialpartnern.
- Winter 2019-2020 – Gesetzesentwurf
Der überarbeitete Entwurf wird am 24. September 2019 vom Staatsrat genehmigt und anschliessend an den Grossen Rat überwiesen.
- 1. Halbjahr 2020 – Beratung im Parlament
Der Grosse Rat behandelt den Gesetzesentwurf und verabschiedet ihn am 26. Juni 2020 mit 93 zu 7 Stimmen und 6 Enthaltungen.
- Herbst 2020 - Informationsveranstaltungen
Zur Information des versicherten Personals werden mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt.
- 29. November 2020 – Volksabstimmung
Die Freiburgerinnen und Freiburger stimmen dem revidierten Gesetz mit 69.8% zu.
- 1. Januar 2022 – Inkrafttreten
Der revidierte Vorsorgeplan tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.