Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (ArG) für Arbeits- und Ruhezeit gelten nicht für Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden, Angestellte der Landwirtschaft oder andere spezifische Arbeitnehmer- oder Betriebskategorien. Angestellte, die nicht dem ArG unterstellt sind, müssen ihren Arbeitsvertrag, das Betriebsreglement oder das Personalgesetz konsultieren oder sich direkt an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber wenden, wenn sie in Erfahrung bringen möchten, welche besonderen Rechte sie haben. Die meisten Personalgesetze und Betriebsordnungen sehen jedoch identische Regeln vor. Bei Streitigkeiten mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder bei besonderen Familienverhältnissen ist es ratsam, sich von einer Gewerkschaft (z.B. syna oder unia) oder einer Fachperson (Anwältin/Anwalt, Rechtsberatung oder frauenraum) beraten zu lassen.
Die Regeln unterscheiden sich, je nachdem, ob die Frau schwanger ist, Wöchnerin ist oder stillt.