Freizügigkeit für Arbeitnehmende
Das Abkommen über den freien Personenverkehr (Freizügigkeitsabkommen, FZA) garantiert gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Schweizer und EU-/EFTA-Bürger - und dies sowohl in der Schweiz als auch in der Europäischen Union oder im EFTA-Raum.
Arbeitserlaubnis: Meldung oder Bewilligung?
Je nach Herkunftsland des Arbeitsnehmenden muss für die Dienstleistung in der Schweiz vorgängig eine Meldung gemacht (Einsatzdauer von weniger als 90 Tagen) oder eine Bewilligung eingeholt werden (Einsatzdauer von mehr als 90 Tagen).
Für Informationen zu Arbeitsbewilligungen, Meldungen und Bewilligungen konsultieren Sie bitte die Website des Bundes.